Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2026
Mehrwertsteuer-Rechner 2026
Netto, Brutto und Steuerbetrag in alle Richtungen umrechnen – 19 %, 7 % oder frei wählbar, kostenlos.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner 2026 berechnest du Netto, Brutto und Steuerbetrag in alle drei Richtungen – vom Netto aufs Brutto, aus dem Brutto heraus und aus einem reinen Steuerbetrag zurück. Du gibst einen Betrag ein, wählst 19 Prozent, 7 Prozent oder einen freien Satz und siehst sofort alle drei Werte centgenau. Der Rechner zeigt dir auch, wie viel Prozent deines Bruttobetrags wirklich Steuer sind. Kostenlos und ohne Anmeldung.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Betrag, Der Betrag ist ein:, Mehrwertsteuersatz, Freier Steuersatz ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner 2026
Du gibst einen Betrag und einen Steuersatz ein – der Rechner leitet daraus Netto, Steuer und Brutto centgenau ab, egal in welche Richtung du rechnest.
- Betrag: Der Ausgangswert in Euro. Regelsatz – beträgt – 19 Prozent nach Paragraf 12 Abs. 1 UStG, Stand 2026.
- Der Betrag ist ein:: Hier legst du fest, ob dein Betrag schon Steuer enthält (Brutto), noch keine enthält (Netto) oder nur die Steuer selbst ist. Ermäßigter Satz – beträgt – 7 Prozent nach Paragraf 12 Abs. 2 UStG, Stand 2026.
- Mehrwertsteuersatz: Schnellauswahl für Deutschland. Freier Satz – ist einstellbar von – 0 bis 100 Prozent für Sätze außerhalb Deutschlands.
- Freier Steuersatz: Erscheint nur bei der freien Wahl. Regelsatz Österreich – beträgt – 20 Prozent und Regelsatz Schweiz – beträgt – 8,1 Prozent, Stand 2026.
Deine wichtigsten Ergebnisse:
- Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer) und Bruttobetrag (inkl. Mehrwertsteuer): Nettobetrag – ist definiert als – Bruttobetrag geteilt durch 1 plus Satz.
- Mehrwertsteuer-Betrag: Steuerbetrag – ist definiert als – Bruttobetrag minus Nettobetrag, damit die Cent immer aufgehen.
- Angewandter Mehrwertsteuersatz und Mehrwertsteuer-Anteil am Bruttobetrag: Anteil – beträgt – 15,97 Prozent bei einem Satz von 19 Prozent – nicht 19 Prozent, dazu gleich mehr.
Durchgerechnetes Beispiel
Jonas, 29, Webdesigner aus Leipzig, hat eine Rechnung über 595,00 Euro brutto geschrieben und will für seine Buchhaltung wissen, welcher Teil davon ans Finanzamt geht.
- Eingaben: Betrag = 595,00 €, Der Betrag ist ein: = Bruttobetrag (inkl. Mehrwertsteuer), Mehrwertsteuersatz = 19 % – Regelsatz (Deutschland)
- Ergebnis: Nettobetrag = 500,00 Euro, Mehrwertsteuer-Betrag = 95,00 Euro, Bruttobetrag = 595,00 Euro. Der angewandte Satz liegt bei 19 Prozent, der Anteil am Brutto bei 15,97 Prozent.
- Probe: 500,00 Euro × 1,19 = 595,00 Euro. Von Jonas' Rechnung gehören also 95,00 Euro dem Finanzamt, 500,00 Euro sind sein Umsatz.
Rechnest du dagegen einen Endpreis nach einem Nachlass aus, erledigst du erst den Nachlass und dann die Steuer: Der Rabatt-Rechner zieht den Rabatt vom Listenpreis ab, danach schlägst du hier die Mehrwertsteuer drauf. Und wenn aus Bruttobeträgen über Jahre ein Vermögen werden soll, rechnet der Zinseszinsrechner die aufgezinste Summe weiter.
Wann gelten 19 Prozent und wann 7 Prozent?
19 Prozent gelten für fast alles, 7 Prozent nur für die im Gesetz aufgezählten Leistungen – der Satz hängt an der Ware oder Leistung, nicht am Verkäufer.
Der Regelsatz von 19 Prozent nach Paragraf 12 Abs. 1 UStG gilt seit dem 1. Januar 2007 und deckt den Normalfall ab: Dienstleistungen, Elektronik, Kleidung, Möbel, Getränke im Restaurant. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent nach Paragraf 12 Abs. 2 UStG gilt seit dem 1. Juli 1983 und ist eine abschließende Liste, unter anderem:
- Viele Lebensmittel im Supermarkt – aber nicht Getränke wie Mineralwasser in Flaschen (19 Prozent)
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften – Buchpreis netto – beträgt – 12,00 Euro im Rechner-Beispiel unten
- Nahverkehr, Hotelübernachtungen und seit 2026 auch Speisen in der Gastronomie (nächster Abschnitt)
Die festen Werte im Überblick, Stand Oktober 2026:
- Regelsatz Deutschland – beträgt – 19 Prozent nach Paragraf 12 Abs. 1 UStG
- Ermäßigter Satz Deutschland – beträgt – 7 Prozent nach Paragraf 12 Abs. 2 UStG
- Kleinbetragsgrenze Rechnung – liegt bei – 250 Euro brutto nach Paragraf 33 UStDV
- Kleinunternehmer-Grenze Vorjahr – liegt bei – 25.000 Euro netto seit 01.01.2025 nach Paragraf 19 UStG
- Kleinunternehmer-Grenze laufendes Jahr – liegt bei – 100.000 Euro netto seit 01.01.2025
Zwei Nachbarsteuern arbeiten mit ganz anderen Sätzen und dürfen nicht vermischt werden: Die Abgeltungsteuer-Rechner rechnet mit 25 Prozent auf Kapitalerträge, und selbst innerhalb derselben Rechnung kann zusätzlich ein Zuschlag anfallen – den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer schätzt du mit dem Soli-Rechner, die Kirchensteuer mit dem Kirchensteuer-Rechner. Die Mehrwertsteuer bleibt davon unberührt.
Was gilt seit 2026 für Speisen im Restaurant?
Seit dem 1. Januar 2026 kosten Speisen im Restaurant dauerhaft 7 Prozent Steuer, Getränke bleiben bei 19 Prozent – die frühere Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Mitnahme ist bei Speisen entfallen.
Das bestätigt die IHK Schleswig-Holstein in ihrer Übersicht zur Mehrwertsteuer in Gastronomie und Hotellerie (Stand 2026): Der ermäßigte Satz gilt ausschließlich für Speisen, nicht für Getränke, und ist nicht befristet. Konkret heißt das für deine Rechnung:
- Speisen vor Ort, zum Mitnehmen und beim Catering: 7 Prozent
- Getränke im Restaurant: 19 Prozent – auch Kaffee, Wein und Softdrinks
- Kombi-Menü aus Speise plus Getränk: Aufteilung Pflicht – Speisenanteil 7 Prozent, Getränkeanteil 19 Prozent
- Ausnahme außer Haus: Milch- und Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil können außer Haus mit 7 Prozent laufen
Für dich als Gast ändert sich am Kassenbon oft nichts Sichtbares, weil viele Betriebe die Entlastung nicht als Preissenkung weitergeben. Für die Kalkulation im Betrieb ist der Unterschied dagegen groß: Ein Gericht für 20,00 Euro brutto enthält bei 7 Prozent nur 1,31 Euro Steuer (20,00 ÷ 1,07 = 18,69 Euro netto), bei 19 Prozent wären es 3,19 Euro (20,00 ÷ 1,19 = 16,81 Euro netto). Wer Speisen und Getränke im Kassensystem nicht trennt, verschenkt oder überzahlt jeden Monat Geld. Beim Immobilienkauf läuft die Kaufsteuer nach einem völlig anderen System – dort hilft dir der Grunderwerbsteuer-Rechner mit den Ländersätzen zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Warum darfst du nicht einfach 19 Prozent vom Brutto abziehen?
Weil sich der Satz immer auf den Nettobetrag bezieht: In 100 Euro brutto stecken bei 19 Prozent nur 15,97 Euro Steuer, keine 19 Euro – wer 19 Euro abzieht, schenkt sich selbst 3,03 Euro Umsatz weg.
Der Fehler passiert im Alltag ständig, weil "19 Prozent von 100" so naheliegt. Richtig ist die Rückrechnung über den Faktor: Netto gleich Brutto geteilt durch 1,19. Drei Zahlen machen den Unterschied sichtbar:
- Falsch: 100,00 Euro brutto minus 19 Prozent (19,00 Euro) = 81,00 Euro netto – um 3,03 Euro zu niedrig
- Richtig: 100,00 Euro ÷ 1,19 = 84,03 Euro netto, Steuer = 100,00 − 84,03 = 15,97 Euro
- Merksatz: Steueranteil am Brutto – beträgt – 15,97 Prozent beim Satz von 19 Prozent und 6,54 Prozent beim Satz von 7 Prozent (7 ÷ 107)
Genau deshalb zeigt dir dieser Rechner den Anteil am Brutto als eigenes Ergebnis. Wenn du auf einer Rechnung "inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer" liest, ist fast ein Sechstel des Gesamtbetrags Steuer – aber eben nicht fast ein Fünftel. Bei 7 Prozent ist der Effekt kleiner, aber genauso systematisch: Aus 107,00 Euro brutto werden exakt 100,00 Euro netto und 7,00 Euro Steuer.
Formel
r = Satz / 100
Eingabe Netto: Steuer = RUNDEN(Netto × r; 2) Brutto = Netto + Steuer
Eingabe Brutto: Netto = RUNDEN(Brutto / (1 + r); 2) Steuer = Brutto − Netto
Eingabe nur Steuer: Netto = RUNDEN(Steuer / r; 2) Brutto = Netto + Steuer
Anteil am Brutto = Steuer / Brutto × 100
Variablen: Betrag ist dein Eingabewert in Euro, Satz ist der angewandte Mehrwertsteuersatz in Prozent (19, 7 oder frei). RUNDEN auf zwei Stellen bedeutet kaufmännisches Runden auf Cent: Die Steuer entsteht bei der Netto-Eingabe aus dem Produkt, bei der Brutto-Eingabe als Differenz – so ergibt Netto plus Steuer immer exakt den Bruttobetrag, ohne Cent-Lücke. Bei Satz 0 Prozent und Eingabe "nur Steuer" ist keine Rückrechnung möglich, der Rechner zeigt dann 0 an. Alle Sätze Stand Oktober 2026 nach Paragraf 12 UStG.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil fast alle Mehrwertsteuer-Rechner im Netz nur zwei Richtungen können und die dritte – aus einem reinen Steuerbetrag zurückrechnen – und den freien Satz für Österreich oder die Schweiz weglassen. Er rechnet deshalb alle drei Eingabearten mit frei wählbarem Satz und zeigt den Steueranteil am Brutto offen daneben, statt ihn hinter dem Satz zu verstecken.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich die Mehrwertsteuer auf 100 € netto bei 19 %?
Steuer gleich Netto mal Satz: 100,00 Euro mal 0,19 gleich 19,00 Euro. Brutto gleich 100,00 plus 19,00 gleich 119,00 Euro. Im Rechner: Betrag 100, 'Nettobetrag' wählen, Satz 19 Prozent – Ergebnis Nettobetrag 100,00 Euro, Mehrwertsteuer-Betrag 19,00 Euro, Bruttobetrag 119,00 Euro.
Wie rechne ich 100 € brutto bei 19 % in netto um?
Netto gleich Brutto durch 1,19: 100,00 Euro durch 1,19 gleich 84,03 Euro netto. Die enthaltene Steuer ist die Differenz: 100,00 minus 84,03 gleich 15,97 Euro – nicht 19,00 Euro. Der Satz bezieht sich auf den Nettobetrag, deshalb sind in 100 Euro brutto nur 15,97 Prozent Steuer enthalten.
Was gilt seit 2026 für Speisen und Getränke im Restaurant?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft nach Paragraf 12 UStG und der IHK-Übersicht 2026: Speisen 7 Prozent (vor Ort, zum Mitnehmen und beim Catering), Getränke 19 Prozent. Bei Kombi-Menüs musst du Speisen- und Getränkeanteil trennen und mit beiden Sätzen abrechnen. Beispiel: 20,00 Euro brutto für ein Gericht enthalten bei 7 Prozent 18,69 Euro netto und 1,31 Euro Steuer.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein, wenn du die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG nutzt: Seit 01.01.2025 gilt sie bei höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr (jeweils netto). Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, darfst im Gegenzug aber keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, endet die Befreiung ab diesem Umsatz sofort.
Was muss auf meiner Rechnung zur Mehrwertsteuer stehen?
Bei Rechnungen über 250 Euro brutto verlangt Paragraf 14 UStG getrennte Angaben: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag, dazu unter anderem Rechnungsnummer und Leistungsdatum. Bis 250 Euro gilt die Kleinbetragsrechnung nach Paragraf 33 UStDV mit weniger Pflichtangaben. Dieser Rechner liefert dir die drei Beträge dafür centgenau.
Wie rechne ich mit österreichischen oder Schweizer Sätzen?
Wähle beim Mehrwertsteuersatz 'Frei wählbar' und trage den Satz ein, zum Beispiel Österreich 20 Prozent Regelsatz oder 10 Prozent ermäßigt, Schweiz 8,1 Prozent Regelsatz. Beispiel aus dem Rechner: 250,00 Euro netto bei frei 20 Prozent ergeben 50,00 Euro Steuer und 300,00 Euro brutto – die Formeln sind in allen Ländern dieselben, nur der Satz wechselt.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Reverse Charge?
Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer auf deinen Einkäufen, die du als Unternehmer in der Regel von deiner eigenen Umsatzsteuer abziehen darfst – netto zahlst du nur die Differenz. Beim Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraf 13b UStG, etwa bei vielen B2B-Leistungen aus dem Ausland, weist du selbst keine Steuer aus und der Leistungsempfänger führt sie ab. Im Rechner entspricht das einem Satz von 0 Prozent: Netto gleich Brutto. Ob es für deine Leistung gilt, klärt dein Steuerbüro – das ist nur eine Orientierung, keine Steuerberatung.
Wie viel Steuer steckt in einem Buch für 14,99 € brutto?
Bücher laufen in Deutschland mit 7 Prozent nach Paragraf 12 Abs. 2 UStG. Rechnung: 14,99 Euro durch 1,07 gleich 14,01 Euro netto, Steuer gleich 14,99 minus 14,01 gleich 0,98 Euro. Im Rechner: Betrag 14,99, 'Bruttobetrag' wählen, Satz 7 Prozent – der Anteil am Brutto liegt bei 6,54 Prozent.
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