Zuletzt aktualisiert: 08. Oktober 2026

Soli-Rechner 2026

Berechne deinen Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze 20.350 €, Milderungszone und 5,5 % – kostenlos, ohne Anmeldung.

Erstellt von Thomas Bergmann

Mit dem Soli-Rechner 2026 findest du in wenigen Sekunden heraus, ob du überhaupt noch Solidaritätszuschlag zahlst – und wenn ja, wie viel. Du trägst deine Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer aus dem Steuerbescheid ein, wählst Einzel- oder Zusammenveranlagung, und der Rechner prüft die Freigrenze von 20.350 Euro, die Milderungszone und den vollen Satz von 5,5 Prozent. So siehst du deinen Soli pro Jahr und Monat statt einer groben Schätzung. Kostenlos und ohne Anmeldung.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer pro Jahr, Art der Steuer, Veranlagung ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Soli-Rechner 2026

Du brauchst drei Angaben. Die wichtigste steht nicht auf deiner Gehaltsabrechnung als Monatswert, sondern in deinem Steuerbescheid oder in der Lohnsteuer-Jahresbescheinigung:

  1. Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer pro Jahr: Das ist die Steuer selbst, nicht dein Einkommen. Bei der Einkommensteuer nimmst du den festgesetzten Betrag aus dem Bescheid. Hast du nur Kapitalerträge, trägst du die einbehaltene Kapitalertragsteuer ein – also die 25 Prozent, die deine Bank bereits abgeführt hat.
  2. Art der Steuer: Entscheidet, ob die Freigrenze gilt. Für Einkommen- und Lohnsteuer gilt sie, für Kapitalertragsteuer nicht – dort fallen ab dem ersten Euro 5,5 Prozent an.
  3. Veranlagung: Nur bei Einkommensteuer relevant. Zusammen veranlagte Paare bekommen die doppelte Freigrenze von 40.700 Euro statt 20.350 Euro.

Deine Ergebnisse im Überblick:

  • Deine Soli-Freigrenze 2026: die Schwelle, unter der gar nichts anfällt
  • Solidaritätszuschlag pro Jahr und pro Monat: dein konkreter Betrag
  • Effektiver Soli-Satz auf deine Steuer: zeigt dir, ob du in der Milderungszone steckst
  • Ersparnis durch Freigrenze und Milderungszone: was du gegenüber den vollen 5,5 Prozent sparst
  • Steuer plus Soli pro Jahr gesamt und deine Soli-Zone mit Einordnung

Durchgerechnetes Beispiel

Jonas, 38, Angestellter aus Köln, ist alleinstehend und nicht verheiratet veranlagt. Sein Steuerbescheid weist eine Einkommensteuer von 30.000 Euro aus. Er will wissen, was davon als Soli oben drauf kommt.

  • Eingaben: Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer pro Jahr = 30.000 €, Art der Steuer = Einkommensteuer / Lohnsteuer (mit Freigrenze), Veranlagung = Einzelveranlagung
  • Freigrenze: 20.350,00 € – Jonas liegt 9.650 Euro darüber
  • Volle 5,5 Prozent wären 1.650 Euro, aber die Milderungszone deckelt: 11,9 % von 9.650 Euro = 1.148,35 € Soli pro Jahr
  • Das sind 95,70 € im Monat und ein effektiver Satz von 3,83 % statt 5,5 %
  • Seine Ersparnis durch die Milderung: 501,65 € im Jahr. Steuer plus Soli gesamt: 31.148,35 €

Der Punkt, den fast alle unterschätzen: Die Freigrenze bezieht sich auf die Steuer, nicht auf dein Gehalt. 20.350 Euro Einkommensteuer erreichen Alleinstehende erst bei einem zu versteuernden Einkommen im hohen fünfstelligen Bereich. Deshalb bleibt der Soli für die große Mehrheit ein Betrag von null Euro – und genau das zeigt dir der Rechner zuerst.

Zahlst du 2026 überhaupt noch Soli?

Seit der Rückführung 2021 zahlen nur noch grob die oberen zehn Prozent der Steuerzahler. Der Mechanismus hat drei Stufen, und der Rechner bildet alle drei ab:

  • Stufe 1 – kein Soli: Deine Einkommensteuer bleibt unter 20.350 Euro (Paare: 40.700 Euro). Ergebnis null, egal wie hoch dein Bruttogehalt auf dem Papier aussieht.
  • Stufe 2 – Milderungszone: Du liegst über der Freigrenze, zahlst aber nicht sofort 5,5 Prozent. Der Zuschlag beträgt höchstens 11,9 Prozent des Überschusses. Bei 30.000 Euro Einkommensteuer wie im Beispiel sind das 1.148,35 Euro statt 1.650 Euro.
  • Stufe 3 – voller Satz: Erst ab etwa 37.838 Euro Einkommensteuer (Paare: rund 75.677 Euro) greifen die kompletten 5,5 Prozent. Ab dort wächst der Soli proportional zur Steuer.

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug gelten eigene, periodisch umgerechnete Grenzen, und Kinderfreibeträge fließen in die Maßstabsteuer ein. Auf deiner Lohnabrechnung kann deshalb ein kleiner Soli stehen, obwohl du aufs Jahr gerechnet darunter bleibst – oder umgekehrt. Maßgeblich ist die Jahresrechnung, und die bildet dieser Rechner ab. Für Körperschaften gibt es übrigens keine vergleichbare Freigrenze: Unternehmen zahlen auf ihre Körperschaftsteuer weiterhin die vollen 5,5 Prozent, was in der politischen Debatte regelmäßig als Wettbewerbsnachteil auftaucht.

Warum läuft der Soli auf Kapitalerträge anders?

Weil der Gesetzgeber die Freigrenze nur für die tarifliche Einkommensteuer gebaut hat. Auf die Kapitalertragsteuer – die 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – werden dagegen immer 5,5 Prozent aufgeschlagen, ab dem ersten Euro. Aus 25 Prozent werden so 26,375 Prozent, vor Kirchensteuer.

Ein Zahlenbeispiel aus dem Rechner: Deine Bank hat dir 10.000 Euro Kapitalertragsteuer einbehalten. Darauf kommen 550 Euro Soli im Jahr, also 45,83 Euro im Monat – ohne Freigrenze, ohne Milderung. Deine Ersparnis-Zeile zeigt in diesem Modus null, weil es nichts zu mildern gibt. Wer zusätzlich in der Kirche ist, landet mit acht oder neun Prozent Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer bei einer Gesamtlast von knapp 28 Prozent. Das ist auch der Grund, warum der Soli in Depot- und ETF-Ratgebern ständig auftaucht, obwohl er für die meisten Arbeitnehmer längst Geschichte ist: An der Börse wurde er nie zurückgeführt.

Praktisch heißt das für dich: Zwei Personen mit identischer Steuerlast können unterschiedlich viel Soli zahlen, je nachdem, woher die Steuer stammt. 10.000 Euro Einkommensteuer bedeuten null Euro Soli, 10.000 Euro Kapitalertragsteuer bedeuten 550 Euro. Der Schalter „Art der Steuer“ im Rechner ist deshalb keine Formsache, sondern die wichtigste Weiche der ganzen Rechnung.

Bleibt der Soli jetzt dauerhaft?

Vorläufig ja. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 (Az. 2 BvR 1505/20) entschieden, dass die Weitererhebung mit dem Grundgesetz vereinbar ist: Der wiedervereinigungsbedingte Mehrbedarf des Bundes sei nicht in einer Weise weggefallen, die den Zuschlag verfassungswidrig machen würde. Das Gericht hat dem Gesetzgeber allerdings eine Beobachtungspflicht mitgegeben – fällt der Mehrbedarf irgendwann erkennbar weg, kann eine unbefristete Erhebung kippen.

Politisch bleibt das Thema umstritten, weil die Abgabe heute fast nur noch hohe Einkommen, Unternehmen und Kapitalanleger trifft. Für deine Planung 2026 zählt aber der Ist-Zustand: Freigrenzen wie oben, 5,5 Prozent Satz, keine Abschaffung in Sicht. Wer zu den oberen zehn Prozent gehört, sollte den Soli bei Gehaltsverhandlungen und bei der Entnahmeplanung im Depot schlicht als festen Kostenblock einpreisen, statt auf sein baldiges Ende zu spekulieren.

Formel

Freigrenze F:
  Einkommensteuer, einzeln veranlagt:  F = 20.350 EUR
  Einkommensteuer, zusammen veranlagt: F = 40.700 EUR
  Kapitalertragsteuer:                 F = 0 EUR (keine Freigrenze)

Solidaritätszuschlag S auf die Steuer T:
  T <= F:            S = 0
  T > F:             S = min(5,5 % x T ; 11,9 % x (T - F))
  Kapitalertragsteuer: S = 5,5 % x T

Voller Satz erreicht bei:
  einzeln:  T = 37.838 EUR   zusammen: T = 75.677 EUR (ca.)

Variablen: T ist immer die bereits berechnete Steuer in Euro, nie das Einkommen. Die 11,9 Prozent in der Milderungszone sorgen dafür, dass der Zuschlag oberhalb der Freigrenze sanft ansteigt, statt sprunghaft auf 5,5 Prozent zu springen. Dein effektiver Satz im Rechner zeigt dir jederzeit, wo zwischen null und 5,5 Prozent du gerade stehst.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die häufigste Soli-Frage seit 2021 schlicht lautet: „Zahle ich den überhaupt noch?“ – und die Antwort fast immer null Euro lautet, aber kaum ein Rechner Freigrenze, Milderungszone und den Sonderfall Kapitalertragsteuer sauber in einem Werkzeug zusammenführt. Er rechnet mit den Werten 2026 und der Rechtsprechung von 2025, ersetzt aber keine Steuerberatung, weil er Körperschaftsteuer und die Feinheiten des monatlichen Lohnsteuerabzugs bewusst ausklammert.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Soli zahle ich bei 30.000 Euro Einkommensteuer als Alleinstehender?

1.148,35 Euro im Jahr, also 95,70 Euro im Monat. Rechnung: Die Freigrenze 2026 liegt bei 20.350 Euro, du überschreitest sie um 9.650 Euro. In der Milderungszone gilt der kleinere der beiden Werte: 5,5 Prozent von 30.000 Euro wären 1.650 Euro, 11,9 Prozent des Überschusses sind 1.148,35 Euro. Dein effektiver Satz beträgt damit nur 3,83 Prozent, und du sparst 501,65 Euro gegenüber dem vollen Satz.

Ab welcher Einkommensteuer zahle ich den vollen Soli von 5,5 Prozent?

Als Alleinstehender ab etwa 37.838 Euro Einkommensteuer pro Jahr, zusammen veranlagt ab rund 75.677 Euro. Beispiel: Bei 50.000 Euro Einkommensteuer einzeln veranlagt sind die 11,9 Prozent des Überschusses (29.650 Euro x 0,119 = 3.528,35 Euro) bereits höher als 5,5 Prozent der Steuer (2.750 Euro) – es greift der volle Satz, also 2.750 Euro im Jahr oder 229,17 Euro im Monat. Darunter bleibst du in der Milderungszone und zahlst prozentual weniger.

Wie viel Soli zahlt ein Ehepaar mit 60.000 Euro Einkommensteuer?

2.296,70 Euro im Jahr, also 191,39 Euro im Monat. Zusammen veranlagt verdoppelt sich die Freigrenze auf 40.700 Euro, der Überschuss beträgt 19.300 Euro. 11,9 Prozent davon sind 2.296,70 Euro – weniger als die vollen 5,5 Prozent (3.300 Euro). Das Paar spart durch die Milderungszone 1.003,30 Euro im Jahr und liegt mit einem effektiven Satz von 3,83 Prozent noch deutlich unter dem Höchstsatz.

Fällt auf Kapitalerträge auch Soli an – trotz Freigrenze?

Ja, und zwar ohne jede Freigrenze. Auf die Kapitalertragsteuer werden immer 5,5 Prozent aufgeschlagen: Hat deine Bank 10.000 Euro Kapitalertragsteuer einbehalten, kommen 550 Euro Soli dazu (45,83 Euro im Monat). Aus dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent werden so 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer knapp 28 Prozent. Genau deshalb taucht der Soli in Depot-Ratgebern ständig auf, obwohl ihn die meisten Arbeitnehmer seit 2021 nicht mehr zahlen.

Bezieht sich die Soli-Freigrenze auf mein Gehalt oder auf meine Steuer?

Nur auf deine Steuer – das ist der häufigste Denkfehler. Die 20.350 Euro sind Einkommensteuer, nicht Einkommen. Eine Einkommensteuer in dieser Höhe entsteht erst bei einem zu versteuernden Einkommen im hohen fünfstelligen Bereich. Wer zum Beispiel 15.000 Euro Einkommensteuer zahlt, liegt unter der Grenze und zahlt null Euro Soli, obwohl 5,5 Prozent davon 825 Euro wären. Unser Rechner zeigt dir diese Ersparnis als eigene Zeile an.

Warum steht auf meiner Lohnabrechnung ein anderer Soli als im Rechner?

Weil der Arbeitgeber mit monatlichen Werten rechnet: Die Jahresfreigrenze wird auf den Lohnzahlungszeitraum heruntergebrochen, und Kinderfreibeträge verändern die Maßstabsteuer, an der sich der Abzug orientiert. Dadurch kann monatlich ein kleiner Soli einbehalten werden, der sich übers Jahr anders darstellt. Verbindlich ist die Jahresrechnung über den Steuerbescheid – zu viel einbehaltener Soli wird mit der Steuererklärung erstattet. Der Rechner bildet bewusst die Jahressicht ab.

Wird der Soli bald ganz abgeschafft?

Danach sieht es nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 (Az. 2 BvR 1505/20) bestätigt, dass die Erhebung verfassungsgemäß ist, solange der wiedervereinigungsbedingte Mehrbedarf des Bundes nicht erkennbar wegfällt. Politisch bleibt die Abgabe umstritten, weil sie fast nur noch hohe Einkommen, Unternehmen und Kapitalanleger trifft. Für 2026 gelten die Freigrenzen von 20.350 beziehungsweise 40.700 Euro unverändert weiter.

Erstellt von

Thomas Bergmann
Thomas Bergmann

Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen, RWTH Aachen

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