Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026

Arbeitgeber-Lohnkosten-Rechner 2026

Berechne, was ein Mitarbeiter deinen Betrieb wirklich kostet – mit allen Arbeitgeberanteilen, Umlagen und Stundenkosten.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Der Arbeitgeber-Lohnkosten-Rechner berechnet kostenlos, was dich ein Mitarbeiter im Jahr 2026 wirklich kostet – weit mehr als sein Bruttogehalt. Zum vereinbarten Bruttolohn kommen deine Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung hinzu, dazu die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und optional die Berufsgenossenschaft. Du gibst das Bruttomonatsgehalt ein, stellst die Sätze deiner Krankenkasse ein und siehst sofort die Gesamtkosten pro Monat, pro Jahr und pro Stunde.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters, Beschäftigung in Sachsen, Zusatzbeitrag Krankenkasse, Umlagesatz U1 (Krankheit), Umlagesatz U2 (Mutterschaft), Insolvenzgeldumlage (U3), Berufsgenossenschaft (optional) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Arbeitgeber-Lohnkosten-Rechner

Der Arbeitgeber-Lohnkosten-Rechner rechnet aus deinen sieben Eingaben die vollen Personalkosten aus: alle vier Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einzeln, die Umlagen U1/U2, die Insolvenzgeldumlage und optional die Berufsgenossenschaft – dazu die Gesamtkosten pro Monat und Jahr, den prozentualen Aufschlag auf das Bruttogehalt und die Stundenkosten. Antwort vorweg: Bei 4.000 Euro Bruttogehalt kostet dich ein Mitarbeiter 2026 4.952,00 Euro pro Monat – also 23,80 Prozent mehr als das Bruttogehalt.

  1. Trage im Feld Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters das vereinbarte Gehalt ein – zum Beispiel 4000.
  2. Aktiviere Beschäftigung in Sachsen nur, wenn der Beschäftigungsort in Sachsen liegt: Dann sinkt der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung von 1,8 auf 1,3 Prozent.
  3. Stelle im Feld Zusatzbeitrag Krankenkasse den Satz der Krankenkasse deines Mitarbeiters ein. Voreingestellt sind 2,9 Prozent – der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 (BMG, Bundesanzeiger vom 10.11.2025); der Arbeitgeber trägt die Hälfte davon.
  4. Passe Umlagesatz U1 (Krankheit) an deine Krankenkasse an (Voreinstellung 2,2 Prozent). Betriebe mit mehr als 30 Arbeitnehmern sind nicht U1-pflichtig und stellen hier 0 ein.
  5. Passe Umlagesatz U2 (Mutterschaft) an (Voreinstellung 0,3 Prozent) – U2-pflichtig sind alle Arbeitgeber.
  6. Lass die Insolvenzgeldumlage (U3) auf 0,15 Prozent – sie gilt seit dem 1. Januar 2025 bundesweit einheitlich.
  7. Trage unter Berufsgenossenschaft (optional) den Gefahrentarif deiner Branche ein, wenn du ihn kennst (im Schnitt etwa 1 Prozent) – sonst bleibt das Feld auf 0.

Durchgerechnetes Beispiel: Handelsbetrieb aus Leipzig

Eine Verkäuferin, 4.000 Euro Bruttomonatsgehalt, nicht in Sachsen, Standard-Sätze. Der Rechner liefert: Rentenversicherung 372,00 Euro, Krankenversicherung 350,00 Euro, Pflegeversicherung 72,00 Euro, Arbeitslosenversicherung 52,00 Euro – also Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von 846,00 Euro. Dazu U1 88,00 Euro, U2 12,00 Euro, Insolvenzgeldumlage 6,00 Euro – Umlagen gesamt 106,00 Euro. Arbeitgeber-Gesamtkosten pro Monat: 4.952,00 Euro; pro Jahr: 59.424,00 Euro; Aufschlag auf das Bruttogehalt: 952,00 Euro bzw. 23,80 Prozent; Stundenkosten (40-Stunden-Woche): 28,57 Euro.

Wie hoch sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026?

Die vier Arbeitgeberanteile machen den Löwenanteil der Zusatzkosten aus. 2026 gelten diese Sätze (jeweils Hälfte des Gesamtbeitragssatzes, Arbeitgeber-Seite):

ZweigArbeitgeberanteil 2026Beitragsbemessungsgrenze 2026/Monat
Rentenversicherung9,3 %8.450,00 Euro
Krankenversicherung7,3 % + halber Zusatzbeitrag (bei 2,9 % also 1,45 %)5.812,50 Euro
Pflegeversicherung1,8 % (Sachsen: 1,3 %)5.812,50 Euro
Arbeitslosenversicherung1,3 %8.450,00 Euro

Die wichtigsten Fakten dazu:

  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent gesamt, je 9,3 Prozent Arbeitgeber und Arbeitnehmer (DRV-Lexikon Beitragstragung, Stand 2026).
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent allgemein plus Zusatzbeitrag; der Arbeitgeber trägt 7,3 Prozent plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (vdek, Änderungen 2026).
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 Prozent – festgesetzt vom Bundesgesundheitsministerium, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 10. November 2025. Die tatsächlich erhobenen Kassensätze liegen 2026 zwischen etwa 2,18 und 4,4 Prozent (krankenkasseninfo.de, Wikipedia Zusatzbeitrag).
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent gesamt, je 1,8 Prozent (vdek, Änderungen 2026). Den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent zahlt nur der Arbeitnehmer – für deine Arbeitgeberkosten ist er irrelevant.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent gesamt, je 1,3 Prozent Arbeitgeber (DRV-Lexikon Beitragstragung, 2026).

Ein häufiger Irrtum: Die Prozente gelten nicht unbegrenzt nach oben. Verdient ein Mitarbeiter mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, zahlst du auf den darüber liegenden Teil keine Beiträge mehr – der Rechner deckelt automatisch bei 5.812,50 Euro (KV/PV) bzw. 8.450 Euro (RV/AV/Arbeitslosenversicherung).

Was kosten U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage?

Neben den vier Versicherungszweigen kommen drei Umlagen hinzu – sie werden alle bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (8.450 Euro/Monat) bemessen (BKK-Gildemeister-Seidensticker, Merkblatt Umlageversicherung 2026):

  • U1 (Krankheit): Erstattet dir die Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Kassenindividuell, je nach Erstattungssatz zwischen etwa 1,7 und 4,0 Prozent – Beispiele 2026: DAK 2,4 Prozent (70 % Erstattung, Januar bis August) bzw. 1,3 Prozent ab September, BIG direkt 3,30 Prozent (80 % Erstattung) oder 2,20 Prozent (60 %), BKK GS 2,90 Prozent, mobil-krankenkasse 2,10 Prozent (60 %). Pflicht nur für Betriebe mit regelmäßig bis zu 30 Arbeitnehmern.
  • U2 (Mutterschaft): Erstattet Mutterschaftsaufwendungen zu 100 Prozent. Ebenfalls kassenindividuell: BIG direkt 0,29 Prozent, BKK GS 0,33 Prozent, DAK 0,39 Prozent (jeweils 2026). Alle Arbeitgeber sind U2-pflichtig – unabhängig von der Betriebsgröße.
  • Insolvenzgeldumlage: Finanziert das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt sie bundeseinheitlich 0,15 Prozent (mobil-krankenkasse.de; Mandanteninformation stb-olbert-guenther.de, Januar 2026).

Gerade U1 und U2 übersehen viele Kostenrechner oder rechnen mit starren Werten – hier stellst du die Sätze deiner Krankenkasse exakt ein. Ein Prozentrechner hilft dir übrigens, wenn du einen Umlagesatz aus einem Euro-Betrag deiner Abrechnung zurückrechnen willst.

Warum zahlt der Arbeitgeber in Sachsen weniger Pflegeversicherung?

In Sachsen trägt der Arbeitgeber nur 1,3 statt 1,8 Prozent zur Pflegeversicherung bei – der Arbeitnehmer übernimmt dafür einen Prozentpunkt mehr (2,3 statt 1,8 Prozent). Hintergrund: Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft – nur Sachsen behielt ihn. Als Ausgleich für die Mehrbelastung der sächsischen Arbeitgeber zahlen dort die Beschäftigten mehr (vdek, Änderungen 2026).

Durchgerechnet: 5.000 Euro Bruttogehalt, Sachsen-Schalter aktiv – Pflege-Arbeitgeberanteil 65,00 Euro statt 90,00 Euro. Die Rechnung im Detail: Rentenversicherung 465,00 Euro, Krankenversicherung 437,50 Euro, Pflegeversicherung 65,00 Euro, Arbeitslosenversicherung 65,00 Euro – Arbeitgeberanteile gesamt 1.032,50 Euro; U1 110,00 Euro, U2 15,00 Euro, Insolvenzgeldumlage 7,50 Euro – Umlagen gesamt 132,50 Euro. Arbeitgeber-Gesamtkosten: 6.165,00 Euro pro Monat, 73.980,00 Euro pro Jahr, Aufschlag 23,30 Prozent. Die Sachsen-Regel spart dir 25 Euro im Monat bzw. 300 Euro im Jahr pro Mitarbeiter.

Was passiert bei Gehältern über den Beitragsbemessungsgrenzen?

Oberhalb der Grenzen wird es für dich als Arbeitgeber prozentual günstiger: Auf jeden Euro über 5.812,50 Euro (KV/PV) bzw. 8.450 Euro (RV/AV) fallen keine Beiträge mehr an. Der Rechner zeigt dir beide gedeckelten Bemessungsgrundlagen als eigene Zeilen, damit du die Deckelung nachvollziehen kannst.

Durchgerechnet: 9.000 Euro Bruttogehalt – Rentenversicherung 785,85 Euro (Maximum: 8.450 × 9,3 %), Krankenversicherung 508,59 Euro (5.812,50 × 8,75 %), Pflegeversicherung 104,63 Euro, Arbeitslosenversicherung 109,85 Euro – Arbeitgeberanteile gesamt 1.508,92 Euro. Umlagen: U1 185,90 Euro, U2 25,35 Euro, Insolvenzgeldumlage 12,68 Euro – gesamt 223,93 Euro. Arbeitgeber-Gesamtkosten: 10.732,85 Euro pro Monat, 128.794,20 Euro pro Jahr – der Aufschlag sinkt auf 19,25 Prozent. Zum Vergleich: Bei 4.000 Euro waren es 23,80 Prozent.

Was bedeuten die Stundenkosten für deine Kalkulation?

Der Rechner teilt die Monatsgesamtkosten durch 173,33 Stunden – das entspricht einer 40-Stunden-Woche als Referenz. Bei 4.952,00 Euro Monatsgesamtkosten sind das 28,57 Euro pro Stunde. Diese Zahl ist deine ehrliche Kalkulationsgrundlage für Stundensätze, Projektangebote und die Frage, ob sich eine Stelle rechnet. Wie du daraus einen marktfähigen Stundensatz mit Marge und Gemeinkosten ableitest, zeigt der Stundenlohn-Rechner.

Gilt der Rechner auch für Minijobs, Midijobs und Werkstudenten?

Nein – dieser Rechner gilt für regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für die Sonderformen gelten eigene Regeln:

  • Minijob (bis 603 Euro/Monat 2026): Pauschal-Regime über die Minijob-Zentrale – der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge (u. a. 15 % Renten- und 13 % Krankenversicherung) plus U1 0,80 % und U2 0,22 %, aber keine regulären Arbeitgeberanteile. Dafür nutze den Midijob-Rechner, der auch die Übergangsbereichs-Logik ab 603,01 Euro abbildet.
  • Werkstudenten: In Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, nur rentenversicherungspflichtig – die Arbeitgeberkosten fallen deutlich niedriger aus. Details rechnet der Werkstudenten-Rechner vor.
  • Abgrenzung zum Bruttogehalt: Was der Mitarbeiter selbst vom Brutto abziehen muss (Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteile), ist eine andere Rechnung – sie beginnt beim Rechner für das zu versteuernde Einkommen.

Formel

kv_base   = min(brutto_monat, 5812.50)
rv_base   = min(brutto_monat, 8450)
rv_ag     = rv_base x 0,093
kv_ag     = kv_base x (0,073 + zusatzbeitrag_kv / 200)
pv_ag     = kv_base x (0,018 bzw. 0,013 in Sachsen)
av_ag     = rv_base x 0,013
sv_gesamt = rv_ag + kv_ag + pv_ag + av_ag
u1        = rv_base x umlage_u1 / 100
u2        = rv_base x umlage_u2 / 100
insg      = rv_base x insolvenzgeldumlage / 100
bg        = rv_base x berufsgenossenschaft / 100
gesamt_monat = brutto_monat + sv_gesamt + u1 + u2 + insg + bg
gesamt_jahr  = gesamt_monat x 12
aufschlag_%  = (gesamt_monat - brutto_monat) / brutto_monat x 100
stundenkosten = gesamt_monat / 173,33
  • kv_base/rv_base = gedeckelte Bemessungsgrundlagen (Beitragsbemessungsgrenzen 2026)
  • zusatzbeitrag_kv = kassenindividueller Satz in Prozent; der Arbeitgeber trägt die Hälfte (Division durch 200)
  • bundesland_sachsen = Schalter für den sächsischen Pflege-Sonderfall (1,3 % statt 1,8 %)
  • Alle Euro-Beträge werden je Zweig kaufmännisch auf Cent gerundet – wie in der Lohnabrechnung

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die getesteten Arbeitgeber-Brutto-Rechner – allen voran der von fuer-gruender.de – mit festen, nicht einsehbaren Sätzen rechnen und weder die Beitragsbemessungsgrenzen transparent machen noch den Sachsen-Sonderfall oder kassenindividuelle Umlagen anbieten. Die Pipeline hat deshalb alle 2026er Sätze an jeweils zwei unabhängigen deutschen Quellen verifiziert (DRV, vdek, BMG/Bundesanzeiger, Krankenkassen-Merkblätter), jeden Satz editierbar gemacht und jede Formel gegen den echten Rechner-Evaluator getestet – inklusive der beiden BBG-Deckel und des Cent-Rundungsverhaltens der Lohnabrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Mitarbeiter mit 4.000 Euro Bruttogehalt im Monat?

Durchgerechnet mit den Standard-Sätzen 2026: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 846,00 Euro (Renten 372,00 + Kranken 350,00 + Pflege 72,00 + Arbeitslosen 52,00), Umlagen 106,00 Euro (U1 88,00 + U2 12,00 + Insolvenzgeldumlage 6,00). Arbeitgeber-Gesamtkosten: 4.952,00 Euro pro Monat, 59.424,00 Euro pro Jahr – ein Aufschlag von 23,80 Prozent auf das Bruttogehalt, das sind 28,57 Euro Stundenkosten bei einer 40-Stunden-Woche.

Warum zahlt ein Arbeitgeber in Sachsen weniger Pflegeversicherung?

Weil Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag behalten hat: Zum Ausgleich zahlen sächsische Arbeitnehmer einen Prozentpunkt Pflegebeitrag mehr (2,3 statt 1,8 Prozent), die Arbeitgeber dafür nur 1,3 statt 1,8 Prozent. Durchgerechnet bei 5.000 Euro Brutto: 65,00 statt 90,00 Euro Pflege-Arbeitgeberanteil – 25 Euro Ersparnis im Monat, 300 Euro im Jahr pro Mitarbeiter.

Bis zu welcher Gehaltsgrenze muss der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen?

2026 bis 5.812,50 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung und bis 8.450 Euro monatlich für Renten- und Arbeitslosenversicherung (Deutsche Rentenversicherung, Lexikon Beitragsbemessungsgrenze). Auf Gehaltsanteile darüber fallen keine Beiträge mehr an – die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage werden bis zur Renten-Grenze von 8.450 Euro bemessen.

Was sind U1 und U2 – und muss ich sie als Arbeitgeber zahlen?

U1 erstattet dir die Entgeltfortzahlung bei Krankheit deiner Mitarbeiter, U2 die Mutterschaftsaufwendungen. U2 zahlen alle Arbeitgeber, U1 nur Betriebe mit regelmäßig bis zu 30 Arbeitnehmern. Die Sätze legt jede Krankenkasse selbst fest (2026 z. B. U1 1,7–4,0 %, U2 0,29–0,39 %). Durchgerechnet: Bei 4.000 Euro Brutto und U1 = 0 (Großbetrieb) sinken die Arbeitgeber-Gesamtkosten von 4.952,00 auf 4.864,00 Euro – 88 Euro Ersparnis im Monat.

Muss jeder Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage zahlen?

Grundsätzlich ja – sie finanziert das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt sie bundeseinheitlich 0,15 Prozent des Arbeitsentgelts. Ausgenommen sind nur Arbeitgeber, über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren zulässig ist – etwa Bund, Länder, Gemeinden und Privathaushalte.

Ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung überall gleich hoch?

Nein. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent (BMG, Bundesanzeiger 10.11.2025) – das ist nur ein Orientierungswert. Jede Krankenkasse erhebt ihren eigenen Satz, 2026 zwischen etwa 2,18 und 4,4 Prozent. Der Arbeitgeber trägt jeweils die Hälfte. Trage im Rechner den Satz der Krankenkasse deines Mitarbeiters ein, statt dich auf den Durchschnitt zu verlassen.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttogehalt und Arbeitgeber-Brutto?

Das Bruttogehalt ist das vereinbarte Gehalt des Mitarbeiters – davon gehen noch Lohnsteuer und seine Arbeitnehmeranteile ab. Das Arbeitgeber-Brutto (die Gesamtkosten in diesem Rechner) liegt darüber: Es enthält zusätzlich deine Arbeitgeberanteile und Umlagen. Als Faustregel: Rechne mit etwa 20 bis 25 Prozent Aufschlag – bei 4.000 Euro Brutto sind es 23,80 Prozent, bei 9.000 Euro wegen der Beitragsbemessungsgrenzen nur 19,25 Prozent.

Kann ich den Rechner für Minijobs verwenden?

Nein. Bis 603 Euro monatlich (Minijob-Grenze 2026) gilt das Pauschal-Regime der Minijob-Zentrale mit eigenen Sätzen – etwa 15 Prozent Renten- und 13 Prozent Krankenversicherung pauschal sowie U1 0,80 % und U2 0,22 % über die Knappschaft. Dafür ist der [Midijob-Rechner](/finanzen/midijob-rechner) zuständig, der auch den Übergangsbereich ab 603,01 Euro abbildet.

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

Profil ansehen

Ähnliche Rechner aus derselben Kategorie

Priorisiert nach ähnlichen Begriffen im Titel, sonst nach Relevanz innerhalb der Kategorie.