Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026
Ehrenamtspauschale-Rechner 2026
Berechne, wie viel deiner ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung steuerfrei bleibt.
Basierend auf 4 Quellen
Der Ehrenamtspauschale-Rechner zeigt dir, wie viel deiner Aufwandsentschädigung als Ehrenamtlicher 2026 steuerfrei bleibt. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG 960 Euro pro Jahr und Person – zuvor waren es 840 Euro. Trage die Entschädigungen aus bis zu drei ehrenamtlichen Tätigkeiten ein und erhalte sofort den steuerfreien und den steuerpflichtigen Anteil, den Restfreibetrag sowie die Kombi mit der Übungsleiterpauschale.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Kalenderjahr, Aufwandsentschädigung Tätigkeit 1, Aufwandsentschädigung Tätigkeit 2, Aufwandsentschädigung Tätigkeit 3, Übungsleiterpauschale für andere Tätigkeit ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Ehrenamtspauschale-Rechner
- Wähle das Kalenderjahr: 2026 steht für 960 Euro Freibetrag, 2021–2025 für 840 Euro und 2013–2020 für 720 Euro. Der Rechner nutzt automatisch den korrekten Satz nach § 3 Nr. 26a EStG.
- Trage unter Aufwandsentschädigung Tätigkeit 1, Aufwandsentschädigung Tätigkeit 2 und Aufwandsentschädigung Tätigkeit 3 ein, was du pro Ehrenamt im Jahr erhältst. Mehrere Vereine sind kein Problem – der Freibetrag ist persönlich und lässt sich auf Tätigkeiten aufteilen.
- Bist du zusätzlich als Trainer, Übungsleiter oder Betreuer aktiv, trage den Betrag unter Übungsleiterpauschale für andere Tätigkeit ein. Dafür gilt 2026 ein eigener Freibetrag von 3.300 Euro.
- Sofort siehst du Davon steuerfrei (Ehrenamt), Davon steuerpflichtig, den Verbleibenden Freibetrag, die Auslastung des Freibetrags und Gesamt steuerfrei (beide Pauschalen).
Durchgerechnetes Beispiel: Maria, 41, ist Kassenwartin (600 Euro/Jahr) und Platzwartin (300 Euro/Jahr) beim Sportverein in Leipzig und trainiert nebenbei die Kinderturngruppe (1.200 Euro/Jahr). Eingaben: Kalenderjahr = 2026, Tätigkeit 1 = 600, Tätigkeit 2 = 300, Tätigkeit 3 = 0, Übungsleiterpauschale = 1200.
Ergebnisse: Freibetrag Ehrenamtspauschale = 960 Euro. Summe aller Aufwandsentschädigungen = 900 Euro. Davon steuerfrei = 900 Euro, steuerpflichtig = 0 Euro, verbleibender Freibetrag = 60 Euro, Auslastung = 93,75 Prozent, Monatsäquivalent = 80 Euro. Freibetrag Übungsleiterpauschale = 3.300 Euro, davon steuerfrei = 1.200 Euro. Gesamt steuerfrei = 2.100 Euro – komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2026?
960 Euro pro Jahr und Person – steuer- und sozialabgabenfrei. Das regelt § 3 Nr. 26a EStG, angehoben durch das Steueränderungsgesetz 2025. Zuvor galten 840 Euro (2021–2025) und 720 Euro (2013–2020). Der Betrag gilt bundesweit einheitlich; eigene Sätze pro Bundesland gibt es nicht.
Voraussetzungen im Überblick:
- Nebenberuflich: Die Tätigkeit darf höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle ausmachen.
- Begünstigte Einrichtung: gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich – und die Arbeit muss dem ideellen Bereich dienen, nicht dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
- Persönlich: Jede Person kann den Freibetrag pro Jahr nur einmal nutzen, ihn aber auf mehrere Tätigkeiten und Vereine aufteilen.
- Kein Stundenlohn: Die Pauschale ist bewusst pauschal – unabhängig von der tatsächlichen Stundenzahl. Wer eine feste Stundenvergütung vereinbart, riskiert ein Beschäftigungsverhältnis mit Melde- und Abgabepflichten.
- Satzung empfohlen: Eine Kann-Regelung in der Vereinssatzung schafft Rechtssicherheit gegenüber dem Finanzamt.
Wie teile ich den Freibetrag auf mehrere Tätigkeiten auf?
Beliebig – aber schriftlich. Der Freibetrag gehört dir als Person, nicht dem Verein. Du kannst die 960 Euro auf beliebig viele ehrenamtliche Tätigkeiten verteilen: 500 Euro hier, 460 Euro dort. Wichtig ist nur, dass die Summe aller geltend gemachten Beträge den Jahresfreibetrag nicht übersteigt.
So gehst du vor:
- Lege pro Tätigkeit fest, welcher Teilbetrag des Freibetrags dort gelten soll.
- Gib jedem Verein eine schriftliche Erklärung – die Kirchensteuerstellen stellen dafür fertige Musterformulare bereit.
- Melde Änderungen sofort: Nimmst du unterjährig ein weiteres Ehrenamt an, informiere alle beteiligten Vereine.
Durchgerechnet: Jonas erhält 700 Euro als Jugendwart in Verein A und 400 Euro als Kassenprüfer in Verein B – zusammen 1.100 Euro. Eingaben: 2026, 700 + 400 + 0. Ergebnis: 960 Euro steuerfrei, 140 Euro steuerpflichtig, Auslastung 114,58 Prozent. Versäume die Meldung und überschreite den Freibetrag ungemeldet, drohen laut den Kirchensteuer-Erklärungen nachträgliche Versteuerung und sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen.
Kann ich Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale kombinieren?
Ja – für unterschiedliche Tätigkeiten. Dann addieren sich die Freibeträge: 960 Euro plus 3.300 Euro = 4.260 Euro steuerfrei pro Jahr (2026). Verboten ist nur, beide Pauschalen für dieselbe Tätigkeit zu beanspruchen – Trainer und Kassenwart in einem Verein geht, zweimal Trainer für denselben Job nicht.
Noch weiter reicht die Kombination mit einem Minijob: Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine bestätigt, dass Minijob-Grenze (603 Euro/Monat = 7.236 Euro/Jahr), Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) und Ehrenamtspauschale (960 Euro) nebeneinander bestehen. Bis zu 11.496 Euro im Jahr bleiben so steuerfrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Details zur Minijob-Grenze liefert der Minijob-Rechner 2026 — Netto, Arbeitgeberkosten und 603-€-Grenze.
Praktischer Tipp für Ehepaare: Bei gemeinsamer Veranlagung kann jeder Partner die 960 Euro nutzen – zusammen also 1.920 Euro, sofern beide ein begünstigtes Ehrenamt ausüben. Wie sich das aufs Familieneinkommen auswirkt, zeigt der Steuerklassen-Rechner für Ehepaare 2026.
Formel
Freibetrag Ehrenamt = 960 € (2026) · 840 € (2021–2025) · 720 € (2013–2020)
Summe = Tätigkeit 1 + Tätigkeit 2 + Tätigkeit 3
Steuerfrei = min(Summe, Freibetrag)
Steuerpflichtig = max(0, Summe − Freibetrag)
Restfreibetrag = max(0, Freibetrag − Summe)
Auslastung = Summe ÷ Freibetrag × 100
Übungsleiter-Freibetrag = 3.300 € (2026) · 3.000 € (frühere Jahre)
Gesamt steuerfrei = Steuerfrei + min(Übungsleiterbetrag, Übungsleiter-Freibetrag)
Überschreitet die Summe den Freibetrag, gehört der steuerpflichtige Teil zu deinen sonstigen Einkünften (Anlage SO, § 22 EStG). Was das für deine Steuerlast bedeutet, berechnet der Zu-versteuerndes-Einkommen-Rechner 2026. Und falls du neben dem Ehrenamt Lohn erhältst: Der Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt dein Netto. Ruheständler, die sich ehrenamtlich engagieren, finden im Rentensteuer-Rechner 2026 die passende Ergänzung.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil zum 1. Januar 2026 neue Beträge in Kraft traten – 960 Euro statt 840 Euro Ehrenamtspauschale und 3.300 Euro statt 3.000 Euro Übungsleiterpauschale – und viele Ehrenamtliche fragen, wie sie den Freibetrag auf mehrere Vereine aufteilen. Wir haben die aktuellen Gesetze (Steueränderungsgesetz 2025, § 3 Nr. 26 und 26a EStG) sowie die Formulare der Kirchensteuerstellen geprüft und die Logik exakt danach gebaut.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2026?
960 Euro pro Jahr und Person – steuer- und sozialabgabenfrei nach § 3 Nr. 26a EStG. Der Betrag wurde durch das Steueränderungsgesetz 2025 zum 1. Januar 2026 von 840 auf 960 Euro angehoben. Er gilt bundesweit einheitlich.
Kann ich die 960 Euro auf zwei Vereine aufteilen? (Beispiel)
Ja, der Freibetrag ist persönlich und aufteilbar. Beispiel: Du erhältst 600 Euro als Kassenwart in Verein A und 500 Euro als Platzwart in Verein B – zusammen 1.100 Euro. Davon sind 960 Euro steuerfrei, 140 Euro sind steuerpflichtig (Auslastung 114,58 %). Teile den Freibetrag schriftlich auf und lass dir von jedem Verein eine Bescheinigung geben.
Was passiert, wenn ich die 960 Euro überschreite?
Nur der Überschuss wird steuer- und sozialabgabenpflichtig – der Freibetrag selbst bleibt unberührt. Den Überschuss trägst du in der Steuererklärung in der Anlage SO unter „Sonstige Einkünfte“ (§ 22 EStG) ein.
Übungsleiter und Kassenwart – beides steuerfrei? (Beispiel)
Ja, für unterschiedliche Tätigkeiten. Beispiel: 800 Euro als Kassenwart (Ehrenamtspauschale) plus 2.400 Euro als Trainerin (Übungsleiterpauschale, Freibetrag 2026: 3.300 Euro). Ergebnis: 800 Euro + 2.400 Euro = 3.200 Euro komplett steuerfrei. Beide Pauschalen für dieselbe Tätigkeit zu nutzen, ist verboten.
Zählt die Ehrenamtspauschale zum Minijob dazu?
Nein. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine bestätigt: Minijob-Grenze (603 Euro/Monat), Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) und Ehrenamtspauschale (960 Euro) können nebeneinander bestehen – bis zu 11.496 Euro im Jahr bleiben so steuerfrei, solange jede Grenze für sich eingehalten wird.
Muss die Ehrenamtspauschale in der Vereinssatzung stehen?
Gesetzlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Eine Kann-Regelung in Satzung oder Beitragsordnung schafft Rechtssicherheit und verhindert Diskussionen mit dem Finanzamt.
Gibt es bei der Ehrenamtspauschale einen Stundenlohn?
Nein. Die Pauschale ist ausdrücklich pauschal und unabhängig von der Stundenzahl – das Monatsäquivalent von 80 Euro (960 ÷ 12) ist nur eine Rechengröße. Wer eine feste Stundenvergütung vereinbart und regelmäßig abrechnet, riskiert ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Können Ehepaare die Pauschale doppelt nutzen?
Ja. Bei gemeinsamer Veranlagung kann jeder Ehepartner die 960 Euro in Anspruch nehmen, wenn beide ein begünstigtes Ehrenamt ausüben – zusammen also 1.920 Euro steuerfrei pro Jahr.
Quellen
- https://www.biallo.de/recht-steuern/news/ehrenamtspauschale/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentschädigung_(Deutschland)
- https://www.meinverein.de/blog/vereinsbuchhaltung-finanzierung/ehrenamtspauschale/
- https://home.1und1.de/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/steuerfreiheit-minijob-ehrenamt-kombinieren-41889440
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