Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026
Mutterschaftsgeld-Rechner
98 oder 126 Tage Schutzfrist: Berechne Krankenkassenanteil und Arbeitgeberzuschuss.
Basierend auf 3 Quellen
Der Mutterschaftsgeld-Rechner zeigt dir, was dir in der Schutzfrist finanziell zusteht: Er teilt dein durchschnittliches Netto der letzten drei Monate auf Kalendertage um und rechnet Krankenkassenanteil (maximal 13 Euro pro Tag) und Arbeitgeberzuschuss getrennt aus. Du siehst sofort den Gesamtbetrag für 98 oder 126 Schutztage — inklusive optionaler freiwilliger Arbeitgeberzulage. Einfach Netto eingeben, Schutzfrist-Modell wählen, Ergebnis ablesen.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Durchschnittliches Brutto (3 Monate), Durchschnittliches Netto (3 Monate), Beginn Mutterschutz, Schutzfrist-Modell, Individuelle Schutzfrist-Tage, Freiwillige Arbeitgeberzulage ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Mutterschaftsgeld-Rechner
- Trage dein durchschnittliches Monatsnetto der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz in das Feld „Durchschnittliches Netto (3 Monate)" ein.
- Gib den voraussichtlichen Beginn in „Beginn Mutterschutz" ein (sechs Wochen vor dem errechneten Termin).
- Wähle in „Schutzfrist-Modell" zwischen „Standard (98 Tage)", „Früh-/Mehrlingsgeburt (126 Tage)" oder einem individuellen Zeitraum.
- Optional: Eine freiwillige tägliche Arbeitgeberzulage in „Freiwillige Arbeitgeberzulage" eintragen.
- Der Rechner zeigt Krankenkassenanteil und Arbeitgeberzuschuss pro Tag sowie die Summen für die gesamte Schutzfrist.
Durchgerechnetes Beispiel: Eine 31-jährige Grafikerin aus München hat im Schnitt 2.400 Euro netto verdient, Mutterschutz ab 1. Mai, Standard-Schutzfrist. Kalendertägliches Netto: 2.400 ÷ 30 = 80,00 Euro. Krankenkasse: 13,00 Euro × 98 = 1.274,00 Euro. Arbeitgeberzuschuss: 67,00 Euro × 98 = 6.566,00 Euro. Gesamtbetrag im Schutzzeitraum: 7.840,00 Euro.
Wer zahlt was im Mutterschutz?
Das Mutterschaftsgeld kommt aus zwei Töpfen. Die Krankenkasse zahlt für jeden Kalendertag der Schutzfrist höchstens 13 Euro — bei einem Monatsnetto unter 390 Euro entsprechend weniger, nämlich das volle kalendertägliche Netto. Den Rest bis zu deinem tatsächlichen durchschnittlichen Netto legt der Arbeitgeber als Zuschuss drauf. Das Ergebnis: In Summe erhältst du während der Schutzfrist weiter dein volles Netto, nur eben aus zwei Quellen.
- Krankenkasse: max. 13 €/Kalendertag
- Arbeitgeber: Differenz zum kalendertäglichen Netto (+ freiwillige Zulage)
- Basis: durchschnittliches Netto der letzten drei abgerechneten Monate
Wie lange dauert die Schutzfrist?
Standard sind 14 Wochen: sechs vor und acht nach der Geburt, also 98 Kalendertage. Kommt das Kind deutlich zu früh oder sind es Zwillinge, verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen — dann sind es 126 Tage. Der Arbeitgeber darf dich in dieser Zeit nicht beschäftigen, auch nicht auf eigenen Wunsch. Der Rechner unterscheidet die Modelle per Auswahlfeld; bei Frühgeburten, die die Frist weiter verschieben, nimmst du „Individueller Zeitraum".
Was ist mit Elterngeld und Steuern?
Zwei Dinge solltest du wissen: Erstens wird das Mutterschaftsgeld vollständig auf das Elterngeld angerechnet — in den Mutterschutz-Monaten gibt es faktisch kein Elterngeld on top, die Monate werden verbraucht. Zweitens ist Mutterschaftsgeld zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz deines übrigen Einkommens erhöhen. Plane beides in deine Finanzplanung nach der Geburt ein.
Formel
Kalendertägliches Netto = Monatsnetto ÷ 30
Kasse/Tag = min(13 €, kalendertägliches Netto)
AG/Tag = max(0, kalendertägliches Netto − 13 €) + freiwillige Zulage
Gesamt = (Kasse/Tag + AG/Tag) × Schutztage
Schutztage: 98 (Standard), 126 (Früh-/Mehrlingsgeburt) oder individuell. Das Ergebnis ist eine transparente Näherung — maßgeblich sind die Abrechnung deiner Krankenkasse und deines Arbeitgebers.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil werdende Mütter kurz vor der Geburt genug anderes um die Ohren haben, als Krankenkassen- und Arbeitgeberanteile auseinanderzudröseln. Wir wollten eine Zahl, die sofort zeigt, was unterm Strich ankommt.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt — insgesamt 14 Wochen oder 98 Kalendertage. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen, also 126 Tage insgesamt. In dieser Zeit darfst du nicht beschäftigt werden.
Wie viel Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse?
Maximal 13 Euro pro Kalendertag — egal, wie hoch dein Netto ist. Den Rest bis zu deinem durchschnittlichen kalendertäglichen Netto zahlt dein Arbeitgeber als Zuschuss dazu. Verdienst du weniger als 13 Euro netto am Tag, übernimmt die Kasse den vollen Betrag.
Was zahlt der Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld dazu?
Die Differenz zwischen deinem kalendertäglichen Netto und den 13 Euro der Krankenkasse. Bei 2.400 Euro Monatsnetto sind das 80 Euro kalendertäglich minus 13 Euro = 67 Euro pro Tag vom Arbeitgeber. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig noch einen Zuschlag obendrauf.
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich bei 2.400 Euro netto?
Kalendertägliches Netto: 2.400 ÷ 30 = 80 Euro. Krankenkasse: 13 Euro × 98 Tage = 1.274 Euro. Arbeitgeber: 67 Euro × 98 Tage = 6.566 Euro. Gesamt: 7.840 Euro für die 98-tägige Schutzfrist.
Was gilt bei Frühgeburt oder Zwillingen?
Dann gilt die verlängerte Schutzfrist von 126 Tagen: sechs Wochen vor plus zwölf Wochen nach der Geburt. Der Rechner hat dafür das Modell „Früh-/Mehrlingsgeburt (126 Tage)" — einfach auswählen, alles andere rechnet sich automatisch neu.
Muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Ja, bei deiner Krankenkasse — mit einer Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (nicht früher als sieben Wochen vorher ausstellen lassen). Den Arbeitgeberzuschuss beantragst du bei deinem Arbeitgeber, ebenfalls mit der Bescheinigung.
Wird Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechnet?
Ja, unbedingt einplanen: Das Mutterschaftsgeld wird vollständig auf dein Elterngeld angerechnet. In den Monaten, in denen du Mutterschaftsgeld bekommst, gibt es faktisch kein zusätzliches Elterngeld — die Lebensmonate mit Mutterschutz verbrauchen Elterngeldmonate.
Quellen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Schutzfristen vor und nach der Geburt
- Praxisregel Mutterschaftsgeld gesetzliche Krankenkasse: bis zu 13 € pro Kalendertag
- Arbeitgeberzuschuss: Differenz zwischen kalendertäglichem Netto und Krankenkassenanteil
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