Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026

GdB-Rechner (Orientierung)

Mehrere Leiden, ein Wert? Schätze deinen Gesamt-GdB — ehrlich und transparent.

Basierend auf 3 Quellen

Der GdB-Rechner schätzt deinen Gesamt-Grad der Behinderung aus bis zu fünf Einzelwerten — als ehrliche Orientierung vor dem Gang zum Versorgungsamt. Wichtig vorweg: Einzel-GdB werden amtlich nicht einfach addiert; der Rechner nutzt eine transparente Näherungsformel und rundet auf Zehnerschritte. Du erfährst außerdem, ob du im Bereich ab GdB 50 landest — der Schwelle zur Schwerbehinderung. Keine Rechtsberatung, aber ein guter Startpunkt für Antrag und Widerspruch.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Höchster Einzel-GdB, Zweithöchster Einzel-GdB, Dritthöchster Einzel-GdB, Weiterer Einzel-GdB 1 (optional), Weiterer Einzel-GdB 2 (optional) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der GdB-Rechner

  1. Trage deinen höchsten Einzel-GdB in das Feld „Höchster Einzel-GdB" ein (in Zehnerschritten, z. B. 50).
  2. Ergänze den zweit- und dritthöchsten Wert in die Felder „Zweithöchster Einzel-GdB" und „Dritthöchster Einzel-GdB".
  3. Optional: bis zu zwei weitere Einzelwerte in „Weiterer Einzel-GdB 1" und „Weiterer Einzel-GdB 2".
  4. Der Rechner zeigt den Rohwert, den auf Zehnerschritte gerundeten Orientierungs-GdB und ob du den Bereich ab GdB 50 (Schwerbehinderung) erreichst.

Durchgerechnetes Beispiel: Eine 47-jährige Bürokauffrau aus Dortmund hat ein Rückenleiden (GdB 50), eine depressive Episode (30), Kniearthrose (20) und Bluthochdruck (10). Rohwert: 50 + 30 × 0,35 + 20 × 0,2 + 10 × 0,1 = 50 + 10,5 + 4 + 1 = 65,5. Gerundet: 70. Der Indikator zeigt „Bereich ab GdB 50 erreicht" — ein Anhaltspunkt, dass ein Antrag auf Schwerbehindertenausweis aussichtsreich sein könnte. Entscheiden tut am Ende das Versorgungsamt.

Warum werden Einzel-GdB nicht einfach addiert?

Weil Behinderung keine Rechenaufgabe ist, sondern eine rechtliche Gesamtbewertung. Das Bundessozialgericht hat klargestellt: Aus 30 und 30 wird nicht automatisch 60. Die Behörde prüft, wie sich alle Leiden zusammen auf deine Teilhabe am Leben auswirken — Arbeit, Mobilität, Selbstversorgung, soziale Kontakte. Zwei Leiden, die völlig unterschiedliche Lebensbereiche einschränken, wiegen dabei schwerer als zwei, die sich überschneiden.

  • Ausgangspunkt: immer der höchste Einzel-GdB
  • Erhöhung: nur wenn weitere Leiden die Einschränkungen wesentlich verstärken
  • Verboten: schlichte Addition oder Mittelwertbildung

Der Rechner bildet das mit einer Heuristik ab (abnehmende Gewichte 1 / 0,35 / 0,2 / 0,1 / 0,05) — transparent, aber eben eine Näherung, kein Behördenbescheid.

Was ändert sich ab GdB 50?

Mit GdB 50 giltst du als schwerbehindert und kannst den Schwerbehindertenausweis beantragen. Das bringt konkrete Nachteilsausgleiche: besonderen Kündigungsschutz im Job, fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr und einen Steuerfreibetrag von 1.140 Euro. Schon ab GdB 30 oder 40 ist die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit möglich — mit Kündigungsschutz, aber ohne Ausweis. Auch Merkzeichen wie „G" (erhebliche Gehbehinderung) oder „B" (Begleitperson) werden bei Bedarf zusätzlich festgestellt.

Wie läuft der Antrag beim Versorgungsamt?

Der Antrag ist formlos und geht an das Versorgungsamt deines Bundeslands. Entscheidend sind aussagekräftige Arztberichte: Nicht die Diagnose allein zählt, sondern konkret, was du im Alltag nicht mehr kannst — Treppen steigen, lange sitzen, dich konzentrieren. Das Amt prüft nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und erlässt einen Feststellungsbescheid. Fällt er zu niedrig aus, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch — Sozialverbände wie VdK oder SoVD helfen dabei kostenlos bzw. für einen kleinen Mitgliedsbeitrag.

Formel

Rohwert = G1 + G2×0,35 + G3×0,2 + G4×0,1 + G5×0,05
Orientierungs-GdB = round(Rohwert / 10) × 10   (max. 100)

G1 bis G5 sind die Einzel-GdB, absteigend sortiert. Das ist eine transparente Heuristik zur Orientierung — kein amtliches Verfahren. Das Versorgungsamt bildet den Gesamt-GdB nach § 152 SGB IX und den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen als rechtliche Gesamtbewertung.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil Betroffene vor dem Antrag oft völlig im Dunkeln tappen, was ihre mehreren Leiden „wert" sind — und weil die falsche Vorstellung vom einfachen Zusammenzählen weit verbreitet ist. Wir wollten eine ehrliche Orientierungshilfe, die gleichzeitig klar sagt, was sie nicht ist: ein Behördenbescheid.

Häufig gestellte Fragen

Werden mehrere Einzel-GdB einfach addiert?

Nein — und das ist der häufigste Irrtum. Einzel-GdB werden nicht mathematisch addiert, das hat das Bundessozialgericht klargestellt. Maßgeblich ist die Gesamtauswirkung aller Beeinträchtigungen auf deine Teilhabe am Leben. Ausgangspunkt ist der höchste Einzel-GdB; weitere Leiden erhöhen den Gesamt-GdB nur, wenn sie die Einschränkungen wesentlich verstärken.

Was bedeutet ein GdB von 50?

Ab einem Gesamt-GdB von 50 giltst du als schwerbehindert. Dann kannst du einen Schwerbehindertenausweis beantragen — mit Vorteilen wie besonderem Kündigungsschutz, fünf zusätzlichen Urlaubstagen und einem Steuerfreibetrag von 1.140 Euro pro Jahr.

Was bringt die Gleichstellung bei GdB 30?

Mit GdB 30 oder 40 kannst du bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Voraussetzung: Du bekommst oder behältst ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz. Du erhältst dann etwa den besonderen Kündigungsschutz — aber keinen Schwerbehindertenausweis.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei GdB 70?

Beim Finanzamt gibt es den Behinderten-Pauschbetrag: Bei GdB 70 sind das 1.780 Euro pro Jahr, die du pauschal von deinen Einkünften abziehen kannst — ganz ohne Einzelnachweise. Bei GdB 50 sind es 1.140 Euro, bei GdB 100 sogar 2.840 Euro.

Wie beantrage ich einen GdB?

Der Antrag geht formlos an dein zuständiges Versorgungsamt (in manchen Bundesländern heißt es Amt für Soziales). Wichtig sind aktuelle Arztberichte, die deine Einschränkungen konkret beschreiben — nicht nur Diagnosen, sondern was du im Alltag nicht mehr kannst. Das Amt holt bei Bedarf selbst Gutachten ein.

Was tun, wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt?

Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein — die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids. Lass dich dabei unterstützen: Sozialverbände wie VdK oder SoVD prüfen Bescheide, formulieren Widersprüche und vertreten dich notfalls vor dem Sozialgericht. Viele Bescheide werden erst im Widerspruchsverfahren korrigiert.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Feststellung einer Behinderung
  • Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und Versorgungsmedizinische Grundsätze
  • Praxisleitlinien von Sozialverbänden zur Antragstellung und Widerspruch

Erstellt von

Redaktion Taschenrechner Online 24
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Interdisziplinäres Redaktionsteam mit Fachkräften aus Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften

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