Zuletzt aktualisiert: 10. Oktober 2026
Zu-versteuerndes-Einkommen-Rechner 2026
Berechne dein zu versteuerndes Einkommen 2026 nach dem §-2-EStG-Schema — mit allen Zwischensummen wie im Steuerbescheid.
Das zu versteuerndes Einkommen (zvE) ist die entscheidende Zahl deiner Steuererklärung: Es ist die Bemessungsgrundlage, auf die der Einkommensteuertarif angewendet wird. Dieser Rechner bildet das offizielle Schema aus § 2 EStG Schritt für Schritt nach — von der Summe der Einkünfte über den Gesamtbetrag der Einkünfte und das Einkommen bis zum fertigen zvE. Du gibst deine Abzüge wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und den Kinderfreibetrag ein und siehst sofort jede Zwischensumme, genau wie auf Seite 2 deines Steuerbescheids. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit Werten für das Steuerjahr 2026.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Summe der Einkünfte (pro Jahr), Altersentlastungsbetrag (§ 24a), Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b), Abzug für Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 3), Sonderausgaben (pro Jahr), Außergewöhnliche Belastungen (§ 33), Verlustabzug (§ 10d), Anzahl der Kinder, Härteausgleich / sonstige Abzüge ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Zu-versteuerndes-Einkommen-Rechner 2026
Der Rechner folgt dem amtlichen Rechenschema aus § 2 EStG — derselben Reihenfolge, in der auch dein Steuerbescheid rechnet. So gehst du vor:
- Trage bei summe_der_einkuenfte deine Einkünfte aus allen 7 Einkunftsarten ein, bereits nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Angestellte können ohne Belege den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026) ansetzen.
- Falls zutreffend: altersentlastungsbetrag (Senioren nach § 24a), entlastungsbetrag_alleinerziehende (4.260 € erstes Kind + 240 € je weiterem, seit 2023) und abzug_land_forstwirtschaft (§ 13 Abs. 3). Daraus entsteht der Gesamtbetrag der Einkünfte — die erste Zwischensumme deines Bescheids.
- Ziehe sonderausgaben (Vorsorge, Spenden, Kirchensteuer — hier erfährst du, wie viel Kirchensteuer du 2026 zahlst), aussergewoehnliche_belastungen (nach zumutbarer Belastung) und verlustabzug (§ 10d) ab. Ergebnis: dein Einkommen.
- Gib die kinder_anzahl an — der Rechner zieht automatisch 9.756 € Kinderfreibetrag je Kind ab (Stand 2026) — plus haerteausgleich_sonstige für Kleinstbeträge. Heraus kommt dein zu versteuerndes Einkommen.
- Die beiden letzten Zeilen zeigen dir die Differenz zu deinen Einkünften in Euro und Prozent — also, wie viel Prozent deiner Einkünfte auf dem Weg zum zvE wegfallen. Den Prozent-Anteil kannst du auch mit dem Prozentrechner gegenrechnen.
Durchgerechnetes Beispiel: Eine 34-jährige Angestellte aus München verdient 45.000 € brutto. Nach 2.058 € Werbungskosten (Pendeln, Staffel 0,30/0,38 € je Kilometer aus dem Vorjahr) bleiben 42.942 € Summe der Einkünfte. Ihre Sonderausgaben: 7.200 € Vorsorgeaufwendungen plus 300 € Spenden — also 7.500 €. Keine Kinder, keine weiteren Abzüge.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der Einkünfte | 42.942 € − 0 € | 42.942 € |
| Einkommen | 42.942 € − 7.500 € | 35.442 € |
| Kinderfreibetrag | 0 Kinder × 9.756 € | 0 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 35.442 € − 0 € | 35.442 € |
Zweites Beispiel mit Kindern: Ein verheiratetes Paar, 80.000 € Summe der Einkünfte, 12.000 € Sonderausgaben, 1.255 € außergewöhnliche Belastungen (nach zumutbarer Belastung) und 2 Kinder. Einkommen: 66.745 €. Kinderfreibetrag: 2 × 9.756 € = 19.512 €. Zu versteuerndes Einkommen: 47.233 € — rund 41 % weniger als die Ausgangseinkünfte.
Wird der Grundfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen?
Nein — und das ist der häufigste Irrtum rund um das zu versteuerndes Einkommen. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € bei Einzelveranlagung und 24.696 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren (Steuerfortentwicklungsgesetz, Stand 2026). Er wird nicht vom zvE abgezogen, sondern steckt als steuerfreie Nullzone im Einkommensteuertarif nach § 32a EStG.
Wer den Grundfreibetrag im Schema abzieht, rechnet doppelt und kommt auf ein zu niedriges zvE. Richtig gelesen: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.442 € wird nur der Teil oberhalb von 12.348 € besteuert — also 23.094 €. Erst auf diese 23.094 € greift der Tarif mit seinem Eingangssteuersatz von 14 %. Zum Vergleich: 2025 lag der Grundfreibetrag noch bei 12.096 €.
Wo finde ich das zu versteuerndes Einkommen und was unterscheidet es vom Brutto?
Dein zu versteuerndes Einkommen steht auf Seite 2 deines Einkommensteuerbescheids — im Abschnitt zur Festsetzung der Einkommensteuer, zusammen mit den Zwischensummen Gesamtbetrag der Einkünfte und Einkommen. Es ist die einzige Zahl, auf die der Steuertarif tatsächlich angewendet wird.
Die drei Begriffe auseinandergehalten:
- Bruttoeinkommen: dein Lohn vor allen Abzügen — 45.000 € im Beispiel oben.
- Einkommen: nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Verlustabzug — 35.442 € im Beispiel.
- Zu versteuerndes Einkommen: nach zusätzlichem Abzug von Kinderfreibetrag und Härteausgleich — im kinderlosen Beispiel ebenfalls 35.442 €.
Für Rentnerinnen und Rentner gehört übrigens der steuerpflichtige Teil der Rente zu den Einkünften: Der Rentensteuer-Rechner 2026 zeigt dir, wie hoch der steuerpflichtige Rentenanteil (2026: 84 % für Neurentner) ausfällt. Und weil das zvE auch Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern ist, lohnt der Blick in den Soli-Rechner, ob 2026 noch Solidaritätszuschlag für dich anfällt.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld — was gilt für mein zu versteuerndes Einkommen?
Für jedes Kind zieht das Finanzamt einen Kinderfreibetrag von 9.756 € vom Einkommen ab (Stand 2026: 6.828 € sächliches Existenzminimum plus 2.928 € Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). Aber: Der Freibetrag wird nur angerechnet, wenn er für dich günstiger ist als das Kindergeld — das prüft das Finanzamt automatisch in der sogenannten Günstigerprüfung.
Das Kindergeld beträgt 2026 259 € monatlich je Kind (3.108 € im Jahr). Grob gilt: Bei einem Grenzsteuersatz ab etwa 32 % schlägt der Freibetrag das Kindergeld. Der Rechner rechnet immer mit dem Kinderfreibetrag — das Ergebnis ist also der für die meisten Gutverdiener relevante Wert. Wer wissen will, wie viel vom zu versteuernden Einkommen am Ende als Rente aus einer privaten Police wieder zufließt, nutzt ergänzend den Private-Rentenversicherung-Rechner 2026.
Formel
Gesamtbetrag der Einkünfte = Summe der Einkünfte
− Altersentlastungsbetrag (§ 24a)
− Entlastungsbetrag Alleinerziehende (§ 24b)
− Abzug Land-/Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 3)
Einkommen = Gesamtbetrag der Einkünfte
− Sonderausgaben (§§ 10–10c)
− außergewöhnliche Belastungen (§§ 33–33b)
− Verlustabzug (§ 10d)
Zu versteuerndes Einkommen = max(0, Einkommen
− Kinderfreibetrag (9.756 € je Kind, Stand 2026)
− Härteausgleich / sonstige Abzüge)
Die Variablen im Überblick: summe_der_einkuenfte, altersentlastungsbetrag, entlastungsbetrag_alleinerziehende, abzug_land_forstwirtschaft, sonderausgaben, aussergewoehnliche_belastungen, verlustabzug, kinder_anzahl, haerteausgleich_sonstige. Zwischenergebnisse werden wie im Steuerbescheid auf volle Euro abgerundet und niemals negativ — das zvE beträgt mindestens 0 €. Beachte: Der Grundfreibetrag (12.348 €) taucht in der Formel bewusst nicht auf, weil er als Nullzone im Steuertarif nach § 32a EStG steckt.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil das §-2-Schema auf den meisten Seiten nur erklärt, aber nicht ausrechenbar gemacht wird — und weil der Grundfreibetrag-Irrtum selbst in Ratgebern immer wieder auftaucht. Wir haben die Rechenfolge des Steuerbescheids 1:1 abgebildet, inklusive aller Zwischensummen und der Warnung davor, den Grundfreibetrag doppelt abzuziehen.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich mein zu versteuerndes Einkommen Schritt für Schritt?
Nimm die Summe deiner Einkünfte (nach Werbungskosten) und ziehe nacheinander ab: zuerst Altersentlastungs- und Alleinerziehenden-Betrag zum Gesamtbetrag der Einkünfte, dann Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zum Einkommen, zuletzt Kinderfreibetrag und Härteausgleich. Beispiel: 30.000 € Einkünfte minus 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag (keine Nachweise) ergibt 29.964 € Einkommen und — ohne Kinderfreibetrag — 29.964 € zu versteuerndes Einkommen.
Was ist der Unterschied zwischen zu versteuerndem Einkommen und Bruttoeinkommen?
Das Bruttoeinkommen ist dein Lohn vor allen Abzügen. Das zu versteuerndes Einkommen ist das, was nach allen steuerlichen Abzügen übrig bleibt — nur dieser Betrag wird mit dem Einkommensteuertarif versteuert. Beispiel aus der Praxis: 45.000 € Brutto, 2.058 € Werbungskosten, 7.500 € Sonderausgaben ergeben 35.442 € zu versteuerndes Einkommen — also rund 21 % weniger als das Brutto.
Wird der Grundfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen?
Nein — das ist der häufigste Irrtum. Der Grundfreibetrag (2026: 12.348 € bei Einzelveranlagung, 24.696 € bei Zusammenveranlagung) steckt als steuerfreie Nullzone im Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Wer ihn zusätzlich im Schema abzieht, rechnet doppelt. Erst auf den Teil deines zu versteuernden Einkommens oberhalb des Grundfreibetrags fällt Einkommensteuer an.
Wie berechne ich das zu versteuerndes Einkommen mit 2 Kindern?
Zusätzlich zu den üblichen Abzügen werden 9.756 € Kinderfreibetrag je Kind abgezogen (Stand 2026). Beispiel: 80.000 € Einkünfte minus 12.000 € Sonderausgaben minus 1.255 € außergewöhnliche Belastungen ergeben 66.745 € Einkommen; minus 19.512 € Kinderfreibetrag (2 × 9.756 €) bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 47.233 €. Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung, ob der Freibetrag oder das Kindergeld (259 €/Monat) für dich günstiger ist.
Wo steht das zu versteuerndes Einkommen im Steuerbescheid?
Auf Seite 2 deines Einkommensteuerbescheids, im Abschnitt zur Festsetzung — dort findest du auch die Zwischensummen Gesamtbetrag der Einkünfte und Einkommen. Genau dieses Schema bildet der Rechner nach, damit du deine Bescheidwerte vorab prüfen kannst.
Kann das zu versteuerndes Einkommen negativ sein oder null betragen?
Nein, das zu versteuerndes Einkommen beträgt mindestens 0 €. Reichen deine Abzüge nicht an die Einkünfte heran, rechnet das Finanzamt mit 0 weiter. Beispiel: 10.000 € Einkünfte minus 15.000 € Sonderausgaben ergeben rechnerisch −5.000 €, als zu versteuerndes Einkommen stehen aber 0 € — es entsteht keine Einkommensteuer.
Welche Pauschbeträge kann ich 2026 ansetzen, ohne Belege einzureichen?
Drei Pauschalen funktionieren ohne einen einzigen Beleg: 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag (72 € bei Zusammenveranlagung) und — falls zutreffend — 4.260 € Entlastungsbetrag für Alleinerziehende plus 240 € je weiterem Kind. Alles darüber musst du mit Belegen nachweisen.
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