Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026

Witwenrente Rechner 2026

Witwenrente berechnen: Große oder kleine Rente? Mit Einkommensanrechnung schätzen

Erstellt von Markus FrenzelGeprüft von Dr. rer. nat. Lena Vogel

Basierend auf 3 Quellen

Der Witwenrente-Rechner schätzt deine Hinterbliebenenrente: Gib die Rente des verstorbenen Partners, dein eigenes Einkommen und die Eckdaten ein und erhalte sofort große oder kleine Witwenrente, Freibetrag, Einkommensanrechnung und den monatlichen Auszahlungsbetrag. So weißt du früh, womit du finanziell rechnen kannst — in einer Zeit, in der du andere Sorgen hast.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Rente des verstorbenen Partners, Eigenes Einkommen / eigene Rente, Anzahl Kinder, Eheschließungsdatum, Todesdatum, Geburtsjahr hinterbliebene Person, Geburtsjahr verstorbene Person, Bereits eigene Rente bezogen?, Große/kleine Witwenrente, Altes Recht anwendbar, Pauschaler Netto-Abzug ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Witwenrente-Rechner

  1. Trage im Feld Rente des verstorbenen Partners dessen monatliche Rente und im Feld Eigenes Einkommen / eigene Rente dein Einkommen ein.
  2. Gib Anzahl Kinder sowie Eheschließungsdatum und Todesdatum an.
  3. Trage die Geburtsjahre beider Partner ein und ob du bereits eigene Rente beziehst.
  4. Der Rechner prüft automatisch: Große oder kleine Witwenrente? Altes oder neues Recht? — und zieht die Einkommensanrechnung ab.
  5. Ergebnis: Monatliche Witwenrente (Schätzung) plus optionale Netto-Schätzung nach pauschalem Abzug.

Durchgerechnetes Beispiel: Eine 51-jährige Witwe aus Dortmund. Ihr Mann (Rente 1.800 €) starb im Januar 2026, Eheschließung 2000, eigenes Einkommen 1.500 €, keine Kinder:

  • Rentenart: 51 Jahre ≥ 47 → große Witwenrente, neues Recht → 55 %
  • Basisrente = 1.800 € × 0,55 = 990,00 €
  • Freibetrag = 1.122,53 € (bundeseinheitlich: 26,4 × 42,52 €)
  • Anrechenbar = 1.500 € − 1.122,53 € = 377,47 € → Kürzung = 377,47 € × 40 % = 150,99 €
  • Monatliche Witwenrente = 990,00 € − 150,99 € = 839,01 €
  • Netto-Schätzung (11 % Abzug) = 746,72 €

Hinweis: Der Rechner nutzt den amtlichen Freibetrag (26,4 × aktuellem Rentenwert von 42,52 €, plus 238,11 € je Kind) — nutze das Ergebnis als realistische Schätzung, der Rentenbescheid entscheidet.

Große oder kleine Witwenrente — was ist der Unterschied?

  • Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des Verstorbenen, maximal 2 Jahre lang. Für jüngere Hinterbliebene ohne Kind und ohne Erwerbsminderung.
  • Große Witwenrente: 55 % (neues Recht) bzw. 60 % (altes Recht) — unbefristet. Voraussetzung: mindestens 47 Jahre alt (Altersgrenze), oder ein Kind unter 18 wird erzogen, oder Erwerbsminderung liegt vor.

Altes Recht mit 60 % gilt nur, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor 1962 geboren ist — eine schrumpfende Gruppe. Für alle anderen gilt neues Recht mit 55 %.

Gut zu wissen: Im Sterbevierteljahr — den ersten drei Monaten nach dem Tod — zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen weiter. Erst danach greift die Witwenrente mit Einkommensanrechnung.

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung?

Eigenes Einkommen wird nicht 1:1 abgezogen — es gibt einen großzügigen Freibetrag:

  • Freibetrag: 26,4 × Rentenwert (im Rechner vereinfacht 1.076 € West / 1.038 € Ost), plus 228 € pro Kind.
  • Erst was darüber liegt, wird angerechnet — und davon auch nur 40 %.
  • Beispiel oben: Von 1.500 € Einkommen bleiben 1.076 € frei, nur 424 € zählen — und kürzen die Rente um 169,60 €.

Deshalb lohnt sich Weiterarbeiten auch mit Witwenrente: Von jedem Euro über dem Freibetrag behältst du 60 Cent zusätzlich zur (gekürzten) Rente.

Formel

Basisrente  = Rente verstorben × 0,55  (0,60 altes Recht · 0,25 kleine Rente)
Freibetrag  = 1.076 € (West) + 228 € × Kinder
Kürzung     = (Eigenes Einkommen − Freibetrag) × 40 %
Witwenrente = Basisrente − Kürzung   (mindestens 0 €)

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die Witwenrente mit ihren vielen Sonderregeln — groß/klein, altes/neues Recht, Freibeträge — kaum jemand durchschaut. Die Formeln bilden die DRV-Logik vereinfacht ab und wurden mit typischen Konstellationen getestet.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich meine Witwenrente bei 2.000 € Rente des Mannes und 1.200 € eigenem Einkommen?

Schritt für Schritt (große Witwenrente, neues Recht, keine Kinder): 1) Basisrente = 2.000 € × 55 % = 1.100 €. 2) Freibetrag = 1.122,53 €. 3) Anrechenbar = 1.200 € − 1.122,53 € = 77,47 €. 4) Kürzung = 77,47 € × 40 % = 30,99 €. 5) Witwenrente = 1.100 € − 30,99 € = 1.069,01 €.

Bekomme ich die große oder die kleine Witwenrente?

Die große Witwenrente (55 % bzw. 60 %) gibt es, wenn du mindestens 47 Jahre alt bist, ein Kind unter 18 erziehst oder erwerbsgemindert bist — und zwar unbefristet. Sonst gibt es die kleine Witwenrente: 25 % für maximal 2 Jahre.

Was passiert in den ersten drei Monaten nach dem Tod?

Im Sterbevierteljahr zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen weiter — ohne Einkommensanrechnung. Erst ab dem vierten Monat beginnt die eigentliche Witwenrente mit Anrechnung deines Einkommens.

Wird mein Gehalt auf die Witwenrente angerechnet?

Nur oberhalb des Freibetrags (26,4 × Rentenwert, plus 238,11 € pro Kind) — und davon nur 40 %. Beispiel: Bei 2.000 € Gehalt und 1.122,53 € Freibetrag werden 877,47 € angerechnet, die Rente sinkt um 350,99 €. Arbeiten lohnt sich also trotzdem.

Was ist der Unterschied zwischen altem und neuem Recht?

Altes Recht (60 % statt 55 %) gilt nur, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor 1962 geboren ist. Alle anderen Ehen fallen unter neues Recht mit 55 %. Der Rechner prüft das automatisch anhand deiner Daten.

Bekomme ich auch Witwenrente, wenn ich wieder heirate?

Nein — bei Wiederheirat fällt die Witwenrente weg. Dafür gibt es eine Abfindung: das 24-Fache der Monatsrente. Endet die neue Ehe (z. B. durch Tod oder Scheidung), kann die Witwenrente aus der ersten Ehe unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben.

Muss ich die Witwenrente beantragen oder kommt sie automatisch?

Du musst sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen — automatisch kommt nichts. Tipp: Beantrage sie möglichst innerhalb von 3 Monaten nach dem Sterbefall, damit das Sterbevierteljahr korrekt abgerechnet wird. Beratung gibt es kostenlos bei der DRV.

Quellen

  • Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente)
  • Grundprinzip Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten (40% oberhalb Freibetrag)
  • Öffentliche DRV-Informationen zu groß/klein sowie altem und neuem Recht

Erstellt von

Markus Frenzel
Markus Frenzel

M.Sc. Angewandte Mathematik, TU München

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