Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2026

Riester-Rechner 2026

Zulage, Mindesteigenbeitrag und Kürzung bei Unterzahlung berechnen – mit Reform-Stand 2027, kostenlos.

Erstellt von Thomas Bergmann

Mit dem Riester-Rechner 2026 berechnest du in Sekunden deine volle Zulage, deinen Mindesteigenbeitrag und die Kürzung, wenn du weniger einzahlst. Du trägst dein Vorjahreseinkommen, deine Kinder und deinen geplanten Eigenbeitrag ein – der Rechner zeigt dir Grund- und Kinderzulage, die 4-Prozent-Rechnung und deinen Staatsanteil. Dazu eine grobe Schätzung, ob sich der Steuerabzug für dich mehr lohnt als die Zulage. Kostenlos und ohne Anmeldung.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Sozialversicherungspflichtiges Einkommen im Vorjahr, Kinder, geboren bis 31.12.2007 (mit Kindergeld), Kinder, geboren ab 01.01.2008 (mit Kindergeld), Dein geplanter Eigenbeitrag pro Jahr, Berufseinsteiger-Bonus: zu Beginn des Beitragsjahres unter 25?, Dein Grenzsteuersatz für die Steuerschätzung (0 = keine Schätzung) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Riester-Rechner 2026

Der Rechner bildet die Riester-Förderung bewusst nur bis zur Zulage ab – keine Rentenprognose, keine Produktkosten. Genau diese Lücke lassen die meisten Nischen-Rechner offen: Sie zeigen die volle Zulage, aber nicht, was bei Unterzahlung übrig bleibt.

  1. Sozialversicherungspflichtiges Einkommen im Vorjahr: Davon hängt alles ab. Mindesteigenbeitrag – beträgt – 4 Prozent des Vorjahreseinkommens nach Paragraf 86 EStG, Stand 2026. Bei Beamten zählen die Vorjahresbezüge.
  2. Kinder, geboren bis 31.12.2007 (mit Kindergeld): Jedes solche Kind – bringt – 185 Euro Kinderzulage pro Jahr. Kinder, geboren ab 01.01.2008 (mit Kindergeld): Jedes Kind – bringt – 300 Euro pro Jahr, höchstens bis zum 25. Lebensjahr.
  3. Dein geplanter Eigenbeitrag pro Jahr: Was du selbst einzahlst, ohne Zulagen. Grundzulage – beträgt – 175 Euro pro Jahr nach Paragraf 84 EStG. Zahlst du weniger als den Mindesteigenbeitrag, wird genau diese Zulage anteilig gekürzt.
  4. Berufseinsteiger-Bonus: zu Beginn des Beitragsjahres unter 25?: Berufseinsteiger-Bonus – beträgt – einmalig 200 Euro, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Er zählt nicht auf die 4-Prozent-Rechnung an.
  5. Dein Grenzsteuersatz für die Steuerschätzung (0 = keine Schätzung): Nur für die grobe Günstigerprüfung. Sonderausgabenabzug – ist gedeckelt auf – 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen nach Paragraf 10a EStG.

Deine wichtigsten Ergebnisse:

  • Deine volle Jahreszulage (Grund- plus Kinderzulage) und Zulage im ersten Jahr (inkl. Berufseinsteiger-Bonus)
  • Gesamtbeitrag für die volle Zulage (4 % vom Vorjahreseinkommen, max. 2.100 €): Gesamtbeitrag – ist gedeckelt auf – 2.100 Euro pro Jahr; mehr Eigenbeitrag erhöht die Zulage nicht.
  • Dein Mindesteigenbeitrag pro Jahr und pro Monat: Sockelbetrag – beträgt – 60 Euro pro Jahr, wenn die 4-Prozent-Rechnung darunter landet.
  • Deine Förderquote und Deine tatsächliche Zulage bei deinem Eigenbeitrag: Hier siehst du die Kürzung schwarz auf weiß.
  • Staatsanteil an deinem Gesamtbeitrag sowie die Steuer-Schätzung mit Geschätzter Mehr-Vorteil der Steuer gegenüber der Zulage

Durchgerechnetes Beispiel

Mareike, 36, Angestellte aus Dortmund, hat zwei Kinder (geboren 2015 und 2019) und verdiente im Vorjahr 35.000 Euro brutto. Sie will wissen, was sie selbst zahlen muss – und was passiert, wenn sie nur die Hälfte schafft.

  • Eingaben: Sozialversicherungspflichtiges Einkommen im Vorjahr = 35.000 €, Kinder bis 31.12.2007 = 0, Kinder ab 01.01.2008 = 2, geplanter Eigenbeitrag = 625 €, Berufseinsteiger-Bonus = Nein, Grenzsteuersatz = 0
  • Volle Zulage: 175 € + 2 × 300 € = 775 € pro Jahr. Gesamtbeitrag für die volle Zulage: 4 % × 35.000 € = 1.400 €. Ihr Mindesteigenbeitrag: 1.400 € − 775 € = 625 € im Jahr, also 52,08 € im Monat.
  • Mit 625 € Eigenbeitrag liegt ihre Förderquote bei 100 %, sie bekommt die vollen 775 €. Von den 1.400 € Gesamtbeitrag zahlt der Staat 775 € – ein Staatsanteil von 55,36 %.
  • Zahlt sie nur 312,50 €, sinkt die Quote auf 50 %. Ihre Zulage wird auf 387,50 € gekürzt, der Gesamtbeitrag auf 700 €. Der Staatsanteil bleibt rechnerisch bei 55,36 %, aber sie verschenkt 387,50 € Zulage pro Jahr – über 20 Jahre wären das 7.750 € ohne Zinsen.

Die Lehre aus Mareikes Zahlen: Bei Familien frisst die Kinderzulage den Eigenbeitrag fast auf. Zwei Kinder ab 2008 senken den nötigen Eigenanteil bei 35.000 Euro Einkommen auf 52,08 Euro im Monat. Wer dagegen kinderlos 60.000 Euro verdient, muss 1.925 Euro selbst zahlen, um 175 Euro Zulage zu bekommen – dort entscheidet fast nur noch die Steuerfrage, die du unten schätzt. Wann dein Vertrag überhaupt starten kann und wie deine Lücke aussieht, zeigen dir der Rentenbeginn-Rechner und der Rentenlücken-Rechner.

Wie viel musst du selbst zahlen, damit es die volle Zulage gibt?

Du musst so viel zahlen, dass Eigenbeitrag plus Zulagen zusammen 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens erreichen – gedeckelt bei 2.100 Euro Gesamtbeitrag und nach unten abgesichert durch den Sockelbetrag von 60 Euro. Kinder senken deinen Anteil Euro für Euro, weil ihre Zulage auf die 4 Prozent angerechnet wird.

Die Rechnung in festen Werten, Stand Oktober 2026:

  • Grundzulage – beträgt – 175 Euro pro Jahr (Paragraf 84 EStG)
  • Kinderzulage vor 2008 – beträgt – 185 Euro je Kind und Jahr
  • Kinderzulage ab 2008 – beträgt – 300 Euro je Kind und Jahr
  • Berufseinsteiger-Bonus – beträgt – 200 Euro einmalig unter 25 Jahren
  • Mindesteigenbeitrag – beträgt – 4 Prozent des Vorjahreseinkommens
  • Gesamtbeitrag – ist gedeckelt auf – 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen
  • Sockelbetrag – beträgt – 60 Euro pro Jahr als Mindest-Eigenbeitrag
  • Sonderausgabenabzug – ist gedeckelt auf – 2.100 Euro pro Jahr (Paragraf 10a EStG)

Drei Orientierungswerte aus dem Rechner: Bei 30.000 Euro ohne Kinder brauchst du 1.025 Euro selbst (1.200 Euro Ziel minus 175 Euro). Bei 25.000 Euro mit einem Kind vor 2008 sind es 640 Euro (1.000 Euro minus 360 Euro Zulagen). Und bei 10.000 Euro mit zwei Kindern ab 2008 würde die Rechnung negativ – dann greift der Sockelbetrag: 60 Euro eigene Zahlung sichern dir die vollen 775 Euro Zulage, ein Staatsanteil von 92,81 Prozent. Genau für niedrige Einkommen und Eltern ist die alte Riester-Logik gebaut. Ob deine spätere Rente dann steuerpflichtig wird, schätzt du mit dem Rentensteuer-Rechner ab, deine Punkte bis dahin mit dem Rentenpunkte-Rechner.

Was ändert sich ab 2027 – und läuft dein Vertrag weiter?

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Förderung für Neuverträge – dein bestehender Vertrag läuft mit Bestandsschutz zu den alten Regeln weiter. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu; nach der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform können die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden, und für vorher abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz mit der bisherigen Förderung.

Für diesen Rechner heißt das konkret:

  • Alt-Regeln bis 31.12.2026: Wer bis Ende 2026 abschließt, rechnet weiter mit 175 Euro Grundzulage, 185/300 Euro Kinderzulage und der 4-Prozent-Regel – genau den Werten oben. Ein späterer Wechsel ins neue Depot soll ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich sein; Pflicht ist er nicht.
  • Neu-System ab 01.01.2027: Die neue Grundzulage ist beitragsproportional – 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro, darüber 25 Cent, höchstens 540 Euro im Jahr, Mindestbeitrag 120 Euro. Diese Werte gehören nicht in die Alt-Formeln und werden hier bewusst nicht vermischt.
  • Entscheidungsdruck mit Datum: Der Stichtag ist der 31. Dezember 2026. Familien mit mehreren Kindern und niedrigem Eigenbeitrag fahren im Alt-System oft besser, weil 60 Euro Sockel für die volle Kinderzulage reichen. Gutverdiener ohne Kinder profitieren im Neu-System eher von bis zu 540 Euro. Beides ist eine Momentaufnahme mit deinem Einkommen – keine Pauschalempfehlung.

Stand dieser Angaben: Oktober 2026. Wenn du heute schon einen Vertrag hast, musst du wegen der Reform nichts kündigen. Kündigen wäre ohnehin der teuerste Schritt, weil Zulagen und Steuervorteile dann zurückzuzahlen sind. Wie sich ein früher oder später Rentenstart auf deine Gesamtrechnung auswirkt, vergleicht der Frührenten-Vergleich.

Bringt dir die Steuer mehr als die Zulage?

Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als deine Zulage – diese Günstigerprüfung musst du nicht beantragen. Beiträge plus Zulagen zählen bis 2.100 Euro als Sonderausgaben; ist der Steuervorteil höher als die Zulage, bekommst du die Differenz über den Steuerbescheid zurück.

Zwei gerechnete Fälle zeigen die Mechanik:

  • Mareike (35.000 Euro, zwei Kinder, 625 Euro Eigenbeitrag, 775 Euro Zulage) käme bei 30 Prozent Grenzsteuersatz auf 1.400 Euro Abzug und 420 Euro Steuervorteil. Das liegt unter ihrer Zulage – Mehr-Vorteil: 0 Euro. Für sie zählt allein die Zulage.
  • Ein kinderloser Gutverdiener mit 60.000 Euro, 1.925 Euro Eigenbeitrag und 175 Euro Zulage erreicht die 2.100-Euro-Grenze voll. Bei 42 Prozent sind das 882 Euro Steuervorteil und damit 707 Euro mehr als die Zulage allein. Für ihn ist die Steuer der eigentliche Fördermotor.

Im Alter dreht sich die Logik um: Die Auszahlung aus einem Riester-Vertrag ist voll nachgelagert steuerpflichtig. Wer im Erwerbsleben mit 42 Prozent fördert und im Alter mit deutlich weniger versteuert, behält einen Teil des Vorteils dauerhaft. Deine Kirchensteuer auf die spätere Rente kannst du zusätzlich mit dem Kirchensteuer-Rechner einordnen – dafür brauchst du zuerst die Steuer selbst, nicht das Einkommen. Alle Angaben hier sind eine Schätzung zur Orientierung, keine Steuerberatung.

Formel

Zulagen_basis       = 175 + 185 × Kinder_vor_2008 + 300 × Kinder_ab_2008
Zulage_Erstjahr     = Zulagen_basis + (unter_25 ? 200 : 0)

Gesamt_Ziel         = min(4 % × Vorjahreseinkommen, 2.100)
Mindesteigen_Jahr   = max(Gesamt_Ziel − Zulagen_basis, 60)
Mindesteigen_Monat  = Mindesteigen_Jahr / 12

Förderquote         = min(1, Eigenbeitrag / Mindesteigen_Jahr)
Zulage_tatsächlich  = Zulagen_basis × Förderquote
Gesamtbeitrag       = Eigenbeitrag + Zulage_tatsächlich
Staatsanteil        = Zulage_tatsächlich / Gesamtbeitrag × 100

Abzug_Steuer        = min(Eigenbeitrag + Zulage_tatsächlich, 2.100)
Steuervorteil       = Abzug_Steuer × Grenzsteuersatz / 100
Mehr-Vorteil        = max(0, Steuervorteil − Zulage_tatsächlich)

Variablen: Vorjahreseinkommen ist dein rentenversicherungspflichtiges Brutto des Vorjahres in Euro (Beamte: Bezüge). Kinder zählen nur mit festgesetztem Kindergeld, höchstens bis zum 25. Lebensjahr. Der Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro fließt nur in die Erstjahres-Zulage, nicht in die 4-Prozent-Anrechnung. Alle Werte Stand Oktober 2026 nach den Paragrafen 84, 86 und 10a EStG.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil fast alle Riester-Rechner nur die volle Zulage zeigen und die Kürzung bei Unterzahlung verschweigen – dabei entscheidet genau sie darüber, wie viel Förderung am Jahresende wirklich ankommt. Er rechnet deshalb Mindesteigenbeitrag, Förderquote und Staatsanteil in einem Ergebnis und stellt den Reform-Stichtag 31.12.2026/01.01.2027 offen daneben, statt Alt- und Neu-System zu vermischen.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich meinen Mindesteigenbeitrag bei 40.000 € Einkommen und 2 Kindern?

In drei Schritten, Stand 2026: 1) Ziel = 4 % × 40.000 € = 1.600 €. 2) Zulagen = 175 € + 2 × 300 € = 775 €. 3) Mindesteigenbeitrag = 1.600 € − 775 € = 825 € pro Jahr, also 68,75 € im Monat. Zahlst du die 825 €, bekommst du die vollen 775 € Zulage; der Staat trägt damit 48,44 % deines Gesamtbeitrags.

Was passiert, wenn ich nur die Hälfte meines Mindesteigenbeitrags zahle?

Deine Zulage wird im selben Verhältnis gekürzt. Beispiel: Mindesteigenbeitrag 625 €, du zahlst 312,50 € – Förderquote 50 %. Aus 775 € Zulage werden 387,50 €, dein Gesamtbeitrag sinkt auf 700 €. Die Kürzung gilt Jahr für Jahr neu: Sobald du wieder den vollen Mindesteigenbeitrag zahlst, gibt es auch wieder die ungekürzte Zulage.

Wie hoch ist die Riester-Zulage 2026 ohne Kinder?

175 Euro Grundzulage pro Jahr nach Paragraf 84 EStG – aber nur, wenn du deinen Mindesteigenbeitrag zahlst. Bei 30.000 Euro Vorjahreseinkommen sind das 1.025 Euro eigene Zahlung (4 % = 1.200 Euro minus 175 Euro). Unter 25 Jahren kommen im ersten Jahr einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus dazu, also 375 Euro.

Gilt mein Riester-Vertrag ab 2027 noch, oder muss ich wechseln?

Er gilt weiter. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, besteht Bestandsschutz mit der bisherigen Förderung – so die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform (Stand Oktober 2026). Ab 2027 gibt es für Neuverträge das Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 Euro beitragsproportionaler Grundzulage. Ein Wechsel ist freiwillig und soll ohne Rückzahlung bisheriger Zulagen möglich sein; kündigen musst du nichts.

Was ist die Günstigerprüfung beim Riester-Vertrag?

Das Finanzamt vergleicht automatisch, was für dich mehr bringt: deine Zulage oder der Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10a EStG (Beiträge plus Zulagen, höchstens 2.100 Euro). Beispiel: 2.100 Euro Abzug bei 42 % Grenzsteuersatz ergeben 882 Euro Steuervorteil; bei nur 175 Euro Zulage bekommst du 707 Euro zusätzlich über den Steuerbescheid. Anträge brauchst du dafür keine – nur die Anlage AV in der Steuererklärung.

Kann ich Riester auch für mein Eigenheim nutzen (Wohn-Riester)?

Ja. Beim Wohn-Riester (Eigenheimrente) kannst du gefördertes Guthaben für Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen oder laufende Beiträge dafür einsetzen. Das entnommene Kapital landet auf einem Wohnförderkonto und wird ab Rentenbeginn nachgelagert versteuert. Dieser Rechner bildet nur die Zulagen-Seite ab – ob sich Wohn-Riester gegen Tilgung ohne Förderung rechnet, hängt an Zins, Restlaufzeit und deinem Steuersatz im Alter.

Was passiert mit den Zulagen, wenn ich meinen Vertrag kündige?

Bei einer förderschädlichen Kündigung musst du alle Zulagen und die erhaltenen Steuervorteile zurückzahlen; auch die Erträge werden dann nachträglich steuerpflichtig. Übrig bleibt oft weniger als deine Eigenbeiträge. Beitragsfrei stellen ist fast immer die bessere Option als kündigen – der Vertrag behält seine Förderung, und ab 2027 kannst du zusätzlich prüfen, ob ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot sinnvoll ist.

Ich bin nicht selbst förderberechtigt – bekommt mein Vertrag trotzdem eine Zulage?

Als mittelbar Berechtigte oder Berechtigter (zum Beispiel als Ehepartner eines Pflichtversicherten) ja – wenn der unmittelbar berechtigte Partner seinen Mindesteigenbeitrag zahlt und du selbst mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in deinen eigenen Vertrag einzahlst. Deine Grundzulage hängt dann an der Beitragshöhe deines Partners. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar berechtigt, steigt der maximale Förderbetrag für beide zusammen auf 2.160 Euro inklusive Zulagen.

Erstellt von

Thomas Bergmann
Thomas Bergmann

Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen, RWTH Aachen

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