Zuletzt aktualisiert: 07. Oktober 2026

BAföG-Rechner 2026

Berechne dein BAföG 2026: Bedarf bis 992 €, Elternfreibetrag, Nebenjob bis 603 € und Vermögen – kostenlos in 60 Sekunden schätzen.

Erstellt von Thomas Bergmann

Basierend auf 4 Quellen

Mit dem BAföG-Rechner schätzt du in einer Minute, wie viel Ausbildungsförderung du 2026 pro Monat bekommen kannst. Du trägst Wohnform, Elterneinkommen, Nebenjob und Vermögen ein, der Rechner setzt daraus deinen Bedarf aus Grundbedarf, Wohnpauschale und Zuschlägen zusammen und zieht nur das an, was oberhalb der Freibeträge liegt. Am Ende stehen dein geschätztes BAföG, der Zuschussanteil und das zinslose Darlehen. Kostenlos, ohne Anmeldung und mit offener Formel – als Orientierung vor dem Antrag, nicht als amtlicher Bescheid.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Wohnform, Selbst kranken- und pflegeversichert, Eltern leben zusammen, Einkommen der Eltern pro Monat, Geschwister ohne förderfähige Ausbildung, Eigenes Einkommen pro Monat (brutto), Eigenes Vermögen, 30 Jahre oder älter, Eigene Kinder unter 14 Jahren im Haushalt ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der BAföG-Rechner

Du brauchst neun Angaben. Nimm sie der Reihe nach – die meisten hast du im Kopf oder auf einem Bescheid deiner Eltern:

  1. Wohnform: bei den Eltern wohnend oder eigene Wohnung, WG beziehungsweise Wohnheim. Das entscheidet zwischen 59 Euro und 380 Euro Wohnpauschale.
  2. Selbst kranken- und pflegeversichert: nur aktivieren, wenn du nicht mehr familienversichert bist und selbst Beiträge zahlst. Dann kommen 137 Euro Zuschlag dazu.
  3. Eltern leben zusammen: zusammenlebende Eltern haben gemeinsam 2.540 Euro Freibetrag, bei getrennten Eltern rechnet diese vereinfachte Version mit 1.690 Euro für den Teil, dessen Einkommen du einträgst.
  4. Einkommen der Eltern pro Monat: gemeint ist das Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben. Amtlich zählt das vorletzte Kalenderjahr – trage den Wert hier als monatliche Näherung ein.
  5. Geschwister ohne förderfähige Ausbildung: jedes solche Geschwisterkind hebt den Elternfreibetrag und senkt den anrechenbaren Anteil.
  6. Eigenes Einkommen pro Monat (brutto): dein durchschnittlicher Nebenjob-Verdienst im Bewilligungszeitraum, nicht der beste Einzelmonat.
  7. Eigenes Vermögen: Konten, Ersparnisse, Wertpapiere und Autowert zum Antragstag, Schulden schon abgezogen. Das Vermögen deiner Eltern zählt nicht.
  8. 30 Jahre oder älter: ab 30 steigt dein Vermögensfreibetrag von 15.000 auf 45.000 Euro.
  9. Eigene Kinder unter 14 Jahren im Haushalt: 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Kind und Monat, als Vollzuschuss.

Deine Ergebnisse im Überblick:

  • Monatlicher Bedarf (Höchstsatz in deiner Situation): das Maximum, das in deiner Konstellation überhaupt drin ist
  • Elternfreibetrag pro Monat und Anrechenbares Elterneinkommen pro Monat: warum vom Elterneinkommen meist nur ein Teil bei dir ankommt
  • Anrechenbares eigenes Einkommen pro Monat: null bis 603 Euro brutto, erst darüber wird gekürzt
  • Vermögensfreibetrag und Anrechenbares Vermögen pro Monat: der Überschuss, verteilt auf zwölf Monate
  • BAföG pro Monat (Schätzung): dein Ergebnis, dazu Davon zinsloses Darlehen pro Monat, Davon Zuschuss pro Monat (nicht zurückzuzahlen), die Summe für zwölf Monate und die Förderquote

Durchgerechnetes Beispiel

Mara, 21, studiert in Leipzig und wohnt in einer WG. Sie ist familienversichert, hat keinen Nebenjob, 5.000 Euro Erspartes und keine Kinder. Ihre Eltern leben zusammen und kommen nach Steuern und Sozialabgaben auf 3.540 Euro im Monat.

  • Eingaben: Wohnform = eigene Wohnung / WG / Wohnheim, Selbst kranken- und pflegeversichert = aus, Eltern leben zusammen = an, Einkommen der Eltern pro Monat = 3.540 €, Geschwister ohne förderfähige Ausbildung = 0, Eigenes Einkommen pro Monat (brutto) = 0 €, Eigenes Vermögen = 5.000 €, 30 Jahre oder älter = aus, Eigene Kinder unter 14 Jahren im Haushalt = 0
  • Bedarf: 475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale = 855,00 €
  • Elternfreibetrag: 2.540,00 €. Überschuss: 3.540 − 2.540 = 1.000 €. Davon anrechenbar: 50 Prozent, also 500,00 €
  • Eigenes Einkommen und Vermögen: beides unter den Freibeträgen, Anrechnung 0,00 €
  • BAföG pro Monat: 855 − 500 = 355,00 €, davon 177,50 € Zuschuss und 177,50 € zinsloses Darlehen
  • In zwölf Monaten sind das 4.260,00 € Förderung, die Förderquote liegt bei 41,5 Prozent ihres Bedarfs

Genau diese Voreinstellung lädt der Rechner oben. Ändere nur einen Wert und du siehst sofort, an welcher Schraube dein BAföG wirklich hängt – meist ist es nicht der Nebenjob, sondern das Elterneinkommen knapp oberhalb des Freibetrags.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026 – und warum bekommen ihn so wenige?

Der Höchstsatz für Studierende liegt 2026 bei 992 Euro im Monat. Er setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: 475 Euro Grundbedarf für alle, dazu 380 Euro Wohnpauschale bei eigener Wohnung und 137 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist. Wer bei den Eltern wohnt und familienversichert ist, startet dagegen bei 534 Euro – 475 plus 59 Euro Wohnpauschale. Mit eigener Versicherung bei den Eltern sind es 671 Euro, in eigener Wohnung ohne eigene Versicherung 855 Euro.

Den Höchstsatz bekommst du nur, wenn nichts angerechnet wird: Elterneinkommen unter dem Freibetrag, eigenes Einkommen bis 603 Euro brutto und Vermögen unter 15.000 Euro. Sobald ein Baustein kippt, wird es eine Teilförderung. Das ist kein Fehler im System, sondern so gebaut: BAföG füllt die Lücke zwischen Bedarf und dem, was Familie und du nach den Freibeträgen selbst stemmen sollen.

  • Eigene Wohnung ist der größte Hebel: 380 statt 59 Euro sind 321 Euro Unterschied im Monat – mehr als viele Nebenjobs bringen.
  • Familienversicherung spart den Zuschlag, kostet aber nichts: Die 137 Euro gibt es nur, wenn du Beiträge wirklich selbst zahlst, typischerweise ab 25 oder nach Ende der Familienversicherung.
  • Kinder heben den Bedarf ehrlich: 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren kommen oben drauf und sind Vollzuschuss, müssen also später nicht zurück in den Topf.

Ein oft übersehener Punkt: Die Wohnpauschale ist eine Pauschale. Ob deine WG in Leipzig 420 Euro kostet oder dein Zimmer in München 750 Euro – im BAföG stehen immer 380 Euro. Die Lücke schließt das Gesetz nicht, sie ist der häufigste Grund, warum selbst Höchstgeförderte noch jobben.

Wie viel darfst du 2026 dazuverdienen, ohne dass dein BAföG sinkt?

Kurz: 603 Euro brutto im Monat im Schnitt des Bewilligungszeitraums. Dahinter steckt keine einzelne Zahl aus dem Gesetz, sondern eine Kette: Der Grundfreibetrag auf eigenes Einkommen beträgt seit dem 1. Januar 2026 389 Euro (davor 353 Euro). Darauf rechnet das Amt pauschal 102,50 Euro Werbungskosten im Monat und eine Sozialpauschale von 22,3 Prozent. Zusammen ergibt das 603,11 Euro brutto, die anrechnungsfrei bleiben – deshalb passt ein klassischer Minijob an der 603-Euro-Grenze exakt in diese Logik.

Drei Feinheiten entscheiden in der Praxis mehr als die Zahl selbst:

  • Es zählt der Durchschnitt, nicht der Monat. Der Bewilligungszeitraum läuft meist zwölf Monate. In den Semesterferien 900 Euro und im Semester 300 Euro zu verdienen kann unterm Strich anrechnungsfrei sein, ein dauerhafter 700-Euro-Job ist es nicht.
  • Es zählt der Zufluss. Entscheidend ist, wann das Geld auf deinem Konto landet, nicht wann du gearbeitet hast. Ein September-Gehalt, das erst im Oktober kommt, fällt in den neuen Zeitraum.
  • Meldepflicht gilt immer. Auch Einkommen unter dem Freibetrag musst du dem Amt anzeigen. Wer einen neuen Job verschweigt und später über die Grenze rutscht, zahlt rückwirkend für den ganzen Zeitraum zurück, nicht nur für die Monate mit dem höheren Lohn.

Unser Rechner bildet das bewusst einfach ab: Alles bis 603 Euro bleibt außen vor, jeder Euro darüber mindert dein BAföG um einen Euro. Die echte Rechnung mit deinen individuellen Abzügen kann ein paar Euro danebenliegen – die Richtung stimmt, der Bescheid deines Amts ist am Ende der Maßstab.

Ähnlich nüchtern läuft es beim Vermögen. Bis 15.000 Euro (ab 30: 45.000 Euro) passiert nichts. Darüber wird der Überschuss durch zwölf geteilt und monatlich angerechnet. Ein Auto mit Zeitwert, ein altes Sparbuch und das Konto zum Antragstag werden zusammengerechnet, Schulden abgezogen. Wer kurz vor dem Antrag Vermögen an Eltern oder Freunde verschiebt, löst das Problem nicht – das Amt prüft den Stichtag und Datenabgleiche fallen auf.

Warum zählt das Einkommen deiner Eltern – und ausgerechnet aus dem vorletzten Jahr?

BAföG ist eine Familienrechnung mit Verzug. Ausgangspunkt ist nicht, was deine Eltern heute verdienen, sondern ihr Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Für einen Antrag zum Wintersemester 2026/27 schaut das Amt also auf 2024. Der Grund ist banal: Für alte Jahre liegen Steuerbescheide vor, für laufende nicht.

Von diesem Einkommen zieht das Amt zuerst die Freibeträge ab: 2.540 Euro im Monat für zusammenlebende Eltern, 1.690 Euro je Elternteil bei getrennten Eltern, 850 Euro für einen Stiefelternteil und 770 Euro für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind ohne förderfähige Ausbildung. Erst was darüber liegt, wird halbiert: 50 Prozent bleiben zusätzlich frei, plus fünf Prozentpunkte für jedes berücksichtigte Geschwisterkind. Unser Modell fasst das in zwei sichtbaren Zahlen zusammen – Freibetrag und anrechenbarer Anteil – statt die Elternrechnung in einer Blackbox zu verstecken.

Das System hat zwei Sollbruchstellen, die du kennen solltest. Erstens: Verdienen deine Eltern heute deutlich weniger als im vorletzten Jahr – Job verloren, Rente begonnen, Arbeitszeit reduziert – kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann zählt ausnahmsweise das aktuelle Einkommen. Zweitens gibt es elternunabhängiges BAföG, etwa nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit ab 18 oder nach Ausbildung plus drei Berufsjahren. In diesen Fällen bleibt das Elterneinkommen komplett außen vor. Beides bildet unser vereinfachter Rechner nicht ab; er zeigt dir den Regelfall, und der Regelfall ist für die meisten Studierenden unter 25 der richtige Startpunkt.

Umgekehrt wird ein Punkt oft falsch verstanden: Das Vermögen deiner Eltern wird nicht geprüft. Eine Eigentumswohnung der Eltern oder ihr Sparbuch senken dein BAföG nicht. Geprüft werden nur ihr Einkommen und dein eigenes Vermögen. Kindergeld, das deine Eltern für dich bekommen, wird ebenfalls nicht als dein Einkommen angerechnet.

Formel

Bedarf = 475 EUR
       + 59 EUR (bei den Eltern) oder 380 EUR (eigene Wohnung)
       + 137 EUR (nur bei eigener Kranken-/Pflegeversicherung)
       + 160 EUR x eigene Kinder unter 14 Jahren

Elternfreibetrag = 2.540 EUR (zusammenlebend) oder 1.690 EUR (getrennt)
                 + 770 EUR x Geschwister ohne foerderfaehige Ausbildung
Eltern anrechenbar = max(0, Elterneinkommen - Elternfreibetrag)
                   x max(0, 50 % - 5 % x Geschwister)

Eigen anrechenbar = max(0, Bruttoeinkommen - 603 EUR)

Vermoegensfreibetrag = 15.000 EUR (unter 30) oder 45.000 EUR (ab 30)
                     + 2.300 EUR x eigene Kinder (vereinfacht)
Vermoegen anrechenbar = max(0, Vermoegen - Vermoegensfreibetrag) / 12

BAfoeG = max(0, Bedarf - Eltern anrechenbar
              - Eigen anrechenbar - Vermoegen anrechenbar)
Darlehen = 50 % x max(0, BAfoeG - 160 EUR x Kinder)
Zuschuss = BAfoeG - Darlehen

Variablen: Das Elterneinkommen trägst du als monatlichen Wert nach Steuern und Sozialabgaben ein – das Amt rechnet amtlich mit Jahreswerten aus dem vorletzten Jahr. Beim eigenen Einkommen nutzt der Rechner direkt die fertige 603-Euro-Grenze für 2026, statt Werbungskosten und Sozialpauschale einzeln nachzubauen. Der Kinderbetreuungszuschlag ist im Bedarf enthalten, wird bei der Aufteilung aber als Vollzuschuss behandelt: Erst der Förderbetrag oberhalb von 160 Euro je Kind wird halb in Darlehen und Zuschuss geteilt.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die amtliche BAföG-Rechnung für die meisten Familien eine Blackbox bleibt – Bedarf hier, Freibetrag da, und am Ende steht eine Zahl ohne Weg. Er zeigt deshalb jeden Zwischenschritt offen, rechnet mit den Sätzen von 2026 und sagt ehrlich dazu, wo das vereinfachte Modell endet: verbindlich entscheiden BAföG-Amt und der Antrag über bafoeg-digital.de.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich mein BAföG, wenn meine Eltern zusammen 3.540 € verdienen und ich in einer WG wohne?

So wie in unserem Beispiel: Bedarf in eigener Wohnung ohne eigene Versicherung = 475 + 380 = 855 €. Elternfreibetrag = 2.540 €, Überschuss = 3.540 − 2.540 = 1.000 €, davon 50 Prozent anrechenbar = 500 €. Ohne eigenes Einkommen und mit Vermögen unter 15.000 € bleibt: 855 − 500 = 355 € BAföG im Monat, davon 177,50 € Zuschuss und 177,50 € zinsloses Darlehen. In zwölf Monaten sind das 4.260 €. Trage oben genau diese Werte ein und der Rechner zeigt dir jeden Zwischenschritt.

Wie berechne ich, was von meinem BAföG übrig bleibt, wenn ich 800 € brutto im Monat dazuverdiene?

Ausgangspunkt ist das Beispiel mit 355 € BAföG ohne Nebenjob. Anrechenbar ist nur der Teil über 603 €: 800 − 603 = 197 €. Diese 197 € zieht das Amt monatlich ab, also 355 − 197 = 158 € BAföG. Davon sind 79 € Zuschuss und 79 € Darlehen, im Jahr 1.896 €. Wichtig: Das Amt mittelt dein Einkommen über den ganzen Bewilligungszeitraum. Verdienst du nur in drei Ferienmonaten 800 € und sonst nichts, liegt dein Schnitt bei 200 € und es wird gar nichts angerechnet.

Wie berechne ich die Anrechnung, wenn ich 27.000 € Vermögen habe und bei meinen Eltern wohne?

Bedarf bei den Eltern, familienversichert: 475 + 59 = 534 €. Vermögensfreibetrag unter 30 Jahren: 15.000 €. Überschuss: 27.000 − 15.000 = 12.000 €, verteilt auf zwölf Monate = 1.000 € Anrechnung pro Monat. Ergebnis: max(0, 534 − 1.000) = 0 € BAföG. Mit demselben Vermögen in eigener Wohnung (Bedarf 855 €) bliebe ebenfalls null, erst ein geringeres Vermögen oder der Freibetrag ab 30 Jahren (45.000 €, dann Anrechnung null und volle 534 beziehungsweise 855 €) ändert das Bild.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026 und woraus setzt er sich zusammen?

Für Studierende sind es 992 € im Monat: 475 € Grundbedarf plus 380 € Wohnpauschale plus 102 € Kranken- und 35 € Pflegeversicherungszuschlag. Den Versicherungszuschlag gibt es nur, wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist. Die anderen Stufen: eigene Wohnung familienversichert 855 €, bei den Eltern mit eigener Versicherung 671 €, bei den Eltern familienversichert 534 €. Dazu kommen 160 € je eigenem Kind unter 14 Jahren, sodass eine studierende Mutter in eigener Wohnung mit eigener Versicherung und einem Kind auf einen Bedarf von 1.152 € kommt.

Warum bleibt ein 603-Euro-Minijob 2026 anrechnungsfrei?

Weil drei Pauschalen zusammenpassen: Der Freibetrag nach § 23 BAföG liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 389 € im Monat. Darauf kommen 102,50 € Werbungskostenpauschale und die Sozialpauschale von 22,3 Prozent. Zusammen ergeben sich 603,11 € brutto, die du im Schnitt des Bewilligungszeitraums verdienen darfst, ohne dass dein BAföG sinkt. Die Grenze ist an die Minijob-Grenze von 603 € gekoppelt und stieg mit ihr von 556 € im Jahr 2025. Jeder Euro im Durchschnitt darüber mindert dein BAföG grundsätzlich um einen Euro.

Muss ich mein ganzes BAföG später zurückzahlen?

Nein. Bei Studierenden ist die Hälfte Zuschuss, den du behältst, und die Hälfte zinsloses Darlehen. Der Kinderbetreuungszuschlag von 160 € je Kind ist sogar komplett Zuschuss. Zurückzahlen musst du insgesamt höchstens 10.010 €, egal wie viel Darlehen rechnerisch aufgelaufen ist. Beispiel: Bei 355 € BAföG im Monat über 36 Monate bekommst du 12.780 €, dein Darlehensanteil beträgt 177,50 × 36 = 6.390 € – unter dem Deckel, also zahlst du diese 6.390 € zurück, in der Regel ab fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von 130 €. Schüler-BAföG ist dagegen komplett Zuschuss.

Wann gibt es elternunabhängiges BAföG oder die Studienstarthilfe von 1.000 €?

Elternunabhängig gefördert wirst du zum Beispiel, wenn du nach deinem 18. Geburtstag fünf Jahre erwerbstätig warst und dich selbst finanzieren konntest, oder nach einer dreijährigen Ausbildung noch drei Jahre gearbeitet hast, außerdem in Sonderfällen wie einem Abendgymnasium oder Kolleg. Dann zählt das Elterneinkommen gar nicht – unser Rechner bildet diesen Sonderweg nicht ab, stelle den Antrag trotzdem beim Amt. Unabhängig davon gibt es seit 2024 die Studienstarthilfe: einmalig 1.000 € für Studienanfänger unter 25, die vor dem Studium Sozialleistungen bezogen haben. Sie wird nicht auf das BAföG angerechnet und nur über bafoeg-digital.de beantragt.

Steigt mein BAföG 2027 durch die höhere Wohnpauschale auf 440 €?

Für 2026 gilt in diesem Rechner noch die aktuelle Pauschale von 380 € und damit der Höchstsatz von 992 €. Eine Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 € ist für das Sommersemester 2027 angekündigt und in der politischen Debatte weit fortgeschritten, aber sie ist noch nicht der Satz, mit dem dein Amt heute rechnet. Würde sie kommen, stiege der Bedarf in eigener Wohnung rechnerisch um 60 € – bei unveränderter Anrechnung also bis zu 60 € mehr BAföG im Monat. Plane dein Wintersemester 2026/27 trotzdem mit 380 € und prüfe die Werte hier erneut, sobald die Änderung im Gesetz steht.

Quellen

Erstellt von

Thomas Bergmann
Thomas Bergmann

Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen, RWTH Aachen

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