Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026

Urlaubsabgeltungs-Rechner

Urlaubsabgeltung berechnen: Was dir dein Arbeitgeber pro offenem Urlaubstag zahlen muss.

Basierend auf 3 Quellen

Nicht genommener Urlaub verfällt bei einer Kündigung nicht einfach – er wird in Geld umgewandelt. Dieser Urlaubsabgeltung-Rechner wendet die gesetzliche Formel des Bundesurlaubsgesetzes an: Dein durchschnittlicher Tagesverdienst aus den letzten 13 Wochen, multipliziert mit deinen offenen Urlaubstagen. Du erhältst den Bruttobetrag deiner Abgeltung und siehst daneben, wie viel gesetzlicher Mindesturlaub dir überhaupt zusteht. So prüfst du die letzte Abrechnung deines Arbeitgebers auf den Euro genau.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Monatsgehalt (brutto), Arbeitstage pro Woche, Abzugeltende Urlaubstage ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Urlaubsabgeltung-Rechner

  1. Monatsgehalt (brutto) eintragen — dein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt der letzten 13 Wochen.
  2. Arbeitstage pro Woche wählen — meist 5, bei Schichtmodellen auch 6 oder weniger.
  3. Offene Urlaubstage eingeben — die Resturlaubstage, die du bis zum Austritt nicht mehr nehmen kannst.
  4. Der Rechner zeigt Wert pro Urlaubstag, Urlaubsabgeltung (brutto) und deinen gesetzlichen Mindesturlaub.

Durchgerechnetes Beispiel: Ein 41-jähriger Logistikmitarbeiter aus Dortmund verdient 4.200 € brutto im Monat bei einer 5-Tage-Woche. Er kündigt zum 30.06.2026 und hat noch 12 Urlaubstage offen, die er nicht mehr nehmen kann.

  • Quartalsverdienst: 4.200 × 3 = 12.600 €
  • Wert pro Urlaubstag: 12.600 ÷ (13 × 5) = 193,85 €
  • Urlaubsabgeltung (brutto): 193,85 × 12 = 2.326,15 €
  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 5 × 4 = 20 Tage

Sein Arbeitgeber muss ihm also 2.326,15 € brutto für die 12 offenen Tage zahlen — zusätzlich zum letzten Gehalt.

Wann habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Nur in einem Fall: wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub bis dahin nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt bei Kündigung durch dich oder den Arbeitgeber, beim Aufhebungsvertrag und bei Befristungsende — auch bei langer Krankheit bleibt der Anspruch bestehen. Im laufenden Arbeitsverhältnis darf Urlaub dagegen grundsätzlich nicht ausgezahlt werden: Das Gesetz will, dass du dich erholst, nicht dass du dir Freizeit abkaufen lässt. Wer also mitten im Job „lieber Geld statt Urlaub“ will, geht leer aus — die Abgeltung gibt es erst am Ende.

Was ist ein Urlaubstag in Euro wert?

Der Wert eines Tages richtet sich nach deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Austritt (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Die Formel: (Monatsgehalt × 3) ÷ (13 × Arbeitstage pro Woche). Bezahlte Überstunden zählen dabei nicht mit, Verdienstausfälle durch Krankheit oder Kurzarbeit dürfen den Wert nicht mindern. Wichtig zu wissen: Die Abgeltung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird als Einmalzahlung sozialversicherungspflichtig abgerechnet — netto bleibt also weniger übrig als der Bruttobetrag. Außerdem erhältst du eine Urlaubsbescheinigung für den nächsten Arbeitgeber.

Formel

Tagesverdienst     = (Monatsgehalt brutto × 3) / (13 × Arbeitstage pro Woche)
Urlaubsabgeltung   = Tagesverdienst × offene Urlaubstage
Mindesturlaub      = Arbeitstage pro Woche × 4
  • Quartalsverdienst: Monatsgehalt × 3 — die Basis der letzten 13 Wochen.
  • Mindesturlaub: 24 Werktage pro Jahr laut Gesetz, umgerechnet auf deine Wochenstruktur (20 Tage bei 5-Tage-Woche, 16 bei 4-Tage-Woche).
  • Alle Beträge sind brutto — Steuer und Sozialabgaben gehen noch ab.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil in fast jeder Kündigungsberatung die Frage kommt: „Steht mir für den Resturlaub wirklich Geld zu – und wie viel?“ Die Antwort steckt in zwei Paragraphen des Bundesurlaubsgesetzes, aber kaum jemand rechnet die 13-Wochen-Formel im Kopf. Wir wollten ein Werkzeug, das genau das in Sekunden erledigt – damit niemand bei der letzten Abrechnung zu wenig bekommt.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Urlaubsabgeltung bekomme ich bei 4.200 € Gehalt und 12 offenen Tagen? (Beispiel)

Tagesverdienst = (4.200 × 3) ÷ (13 × 5) = 193,85 €. Abgeltung = 193,85 × 12 = 2.326,15 € brutto. Im Rechner: 4200, 5 Arbeitstage und 12 offene Tage eintragen — Ergebnis: 2.326,15 €.

Kann ich mir Urlaub auch im laufenden Arbeitsverhältnis auszahlen lassen?

Grundsätzlich nein. § 7 Abs. 4 BUrlG erlaubt die Abgeltung nur, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Das Gesetz will Erholung, keinen Geldersatz für Freizeit.

Zählen Überstunden und Boni in die Urlaubsabgeltung?

Bezahlte Überstunden bleiben nach § 11 BUrlG außen vor. Verdienstausfälle durch unverschuldete Gründe wie Krankheit oder Kurzarbeit dürfen den Tagesverdienst nicht mindern — sie werden herausgerechnet.

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich mindestens zu?

24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage, bei 4 Tagen 16. Viele Arbeits- und Tarifverträge geben mehr — der Rechner zeigt dir den gesetzlichen Mindestwert.

Muss ich auf die Urlaubsabgeltung Steuern zahlen?

Ja. Die Abgeltung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird als Einmalzahlung auch sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Netto bleibt also weniger als der Bruttobetrag — bei hohen Summen kann der individuelle Steuersatz spürbar steigen.

Was passiert mit Urlaub aus dem Vorjahr?

Er verfällt nicht automatisch. Beim gesetzlichen Mindesturlaub kommt es unter anderem darauf an, ob der Arbeitgeber seine Hinweispflichten erfüllt hat. Bei langer Krankheit bleibt der Mindesturlaub bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erhalten.

Brauche ich eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber?

Ja, der Arbeitgeber muss sie ausstellen. Sie weist aus, wie viel Urlaub im laufenden Jahr bereits gewährt oder abgegolten wurde — und verhindert, dass beim nächsten Arbeitgeber doppelte Ansprüche entstehen.

Quellen

  • Gängige arbeitsrechtliche Berechnungsformel zur Urlaubsabgeltung
  • BUrlG-Kontext: Abgeltung bei nicht mehr möglicher Urlaubsgewährung
  • Orientierungsregel Mindesturlaub: Arbeitstage pro Woche × 4

Erstellt von

Thomas Bergmann
Thomas Bergmann

Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen, RWTH Aachen

Profil ansehen

Ähnliche Rechner aus derselben Kategorie

Priorisiert nach ähnlichen Begriffen im Titel, sonst nach Relevanz innerhalb der Kategorie.