Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026

Kündigungsfrist Rechner

Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen: Enddatum und letzter Arbeitstag auf den Tag genau.

Basierend auf 3 Quellen

Die Kündigungsfrist entscheidet, wann dein Arbeitsvertrag tatsächlich endet — und ein paar Tage daneben können teuer werden. Dieser Rechner wendet die gesetzliche Staffel des § 622 BGB an: vier Wochen zum 15. oder Monatsende als Grundfrist, zwei Wochen in der Probezeit und bis zu sieben Monate für den Arbeitgeber bei langer Betriebszugehörigkeit. Du erhältst das exakte Enddatum und deinen letzten Arbeitstag. Auch eine vertragliche Wochenfrist lässt sich abbilden.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Regelwerk, Betriebszugehörigkeit eingeben als, Beschäftigungsbeginn, Betriebszugehörigkeit (Jahre, falls direkt), Probezeit aktiv, Wer kündigt?, Datum der Kündigung (Zugang), Gewünschter Kündigungstermin, Vertragliche Frist (Wochen) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Kündigungsfrist-Rechner

  1. Regelwerk wählen — „Gesetz (§622 BGB)“ für die gesetzliche Frist oder „Vertragliche Frist“, wenn in deinem Arbeitsvertrag eine eigene Wochenfrist steht.
  2. Betriebszugehörigkeit eingeben als wählen: Entweder trägst du unter Beschäftigungsbeginn dein Startdatum ein, oder du gibst die Dauer direkt unter Betriebszugehörigkeit (Jahre, falls direkt) ein.
  3. Probezeit aktiv umschalten, falls du noch in der Probezeit bist — dann gelten pauschal zwei Wochen.
  4. Wer kündigt? wählen — Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Die lange Staffel (bis sieben Monate) gilt nur für die Arbeitgeberkündigung.
  5. Datum der Kündigung (Zugang) eintragen — entscheidend ist, wann die Kündigung beim anderen ankommt, nicht wann du sie abschickst.
  6. Gewünschter Kündigungstermin wählen — zum 15. oder zum Monatsende.
  7. Falls vertraglich: Vertragliche Frist (Wochen) eintragen.

Durchgerechnetes Beispiel: Ein 38-jähriger Lagerist aus Dortmund, beschäftigt seit dem 01.03.2019, kündigt selbst. Die Kündigung geht am 04.05.2026 zu, keine Probezeit, gesetzliche Frist, Kündigungstermin zum Monatsende.

  • Betriebszugehörigkeit: ca. 7,2 Jahre (für die Arbeitnehmerkündigung zählt nur die Grundfrist)
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen → frühestens 01.06.2026 → nächster Monatsende-Termin: 30.06.2026
  • Letzter Arbeitstag: Dienstag, 30.06.2026

Würde stattdessen der Arbeitgeber kündigen (12 Jahre Betriebszugehörigkeit, Zugang 04.05.2026), gälten 5 Monate zum Monatsende: Vertragsende 31.10.2026 (Samstag), letzter Arbeitstag 30.10.2026 (Freitag).

Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Arbeitnehmer?

Für dich ist es einfach: vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats — egal, wie lange du schon dabei bist (§ 622 Abs. 1 BGB). Die lange Staffel nach Betriebszugehörigkeit schützt nur vor der Arbeitgeberkündigung; deine eigene Frist bleibt immer bei vier Wochen. Einzige Ausnahme: die Probezeit (maximal sechs Monate), in der beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen können. Prüfe aber deinen Arbeitsvertrag: Eine einzelvertraglich vereinbarte Frist darf für dich nie länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB) — sonst ist die Klausel unwirksam und es gilt wieder die gesetzliche Frist.

Wie lang ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber?

Hier greift die soziale Staffel des § 622 Abs. 2 BGB — je länger du dabei bist, desto länger die Frist, immer zum Monatsende:

  • ab 2 Jahren: 1 Monat
  • ab 5 Jahren: 2 Monate
  • ab 8 Jahren: 3 Monate
  • ab 10 Jahren: 4 Monate
  • ab 12 Jahren: 5 Monate
  • ab 15 Jahren: 6 Monate
  • ab 20 Jahren: 7 Monate

Wichtig: Es zählen alle Beschäftigungsjahre ab Arbeitsbeginn. Die alte Regel, nach der Jahre vor dem 25. Lebensjahr nicht mitzählten, ist seit dem 01.01.2019 aus dem Gesetz gestrichen — der EuGH hatte sie als Altersdiskriminierung verworfen.

Was bedeutet „Zugang der Kündigung“ genau?

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Kündigung beim Empfänger ankommt — so will es § 130 BGB. Ein Beispiel: Wirfst du das Schreiben am Freitagabend in den Briefkasten deines Chefs und er liest es erst Montag, zählt der Montag. Bei persönlicher Übergabe zählt der Moment der Übergabe. Deshalb rechnet dieser Rechner ab dem von dir eingetragenen Zugangsdatum. Und: Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB) — eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam, egal wie korrekt die Frist wäre.

Formel

Grundfrist (beide Seiten):        4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Probezeit (max. 6 Monate):        2 Wochen
Arbeitgeber-Staffel (§ 622 II):   2J→1M, 5J→2M, 8J→3M, 10J→4M,
                                  12J→5M, 15J→6M, 20J→7M (zum Monatsende)
Vertraglich:                      Wochen × 7 Tage
Enddatum = nächster 15./Monatsende-Termin nach (Zugang + Frist)
Letzter Arbeitstag = Enddatum, bei Sa/So vorverlegt auf Freitag
  • Betriebszugehörigkeit = (Kündigungsdatum − Beschäftigungsbeginn) in Jahren; alternativ direkte Jahresangabe.
  • J/JJJJMMTT-Ausgabe: Der Rechner gibt Datumswerte intern als Zahl aus, z. B. 20260630 = 30.06.2026.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die Frage „Wann bin ich denn nun raus?“ in fast jeder Kündigungsberatung als Erstes kommt — und die Antwort vom Zugangstag, der Staffel und dem Wochentag abhängt. Wir wollten diese drei Faktoren in einer einzigen Eingabemaske zusammenführen, statt sie in Paragrafen nachschlagen zu müssen.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer? (Beispiel)

Nimm das Zugangsdatum und addiere vier Wochen, dann runde auf den nächsten 15. oder Monatsende-Termin. Beispiel: Zugang am 04.05.2026 + 28 Tage = 01.06.2026 → nächster Monatsende-Termin ist der 30.06.2026. Das ist dein Vertragsende — bei Wahl „zum 15.“ wäre es der 15.06.2026 gewesen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit? (Beispiel)

In der Probezeit gelten pauschal zwei Wochen — für beide Seiten. Beispiel: Geht die Kündigung am 04.05.2026 zu, endet das Arbeitsverhältnis am 18.05.2026. Die Probezeit selbst darf maximal sechs Monate dauern.

Was gilt, wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren kündigt? (Beispiel)

Ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber fünf Monate zum Monatsende einhalten. Beispiel: Zugang am 04.05.2026 → Vertragsende 31.10.2026. Fällt das Enddatum auf ein Wochenende (hier: Samstag), ist der letzte Arbeitstag der Freitag davor, also der 30.10.2026.

Zählen Jahre vor meinem 25. Geburtstag bei der Betriebszugehörigkeit?

Ja. Die frühere Nichtberücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres hat der EuGH als Altersdiskriminierung verworfen; die Klausel wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 aus § 622 BGB gestrichen. Es zählen alle Jahre ab Arbeitsbeginn.

Darf in meinem Arbeitsvertrag eine längere Frist für mich stehen als für den Arbeitgeber?

Nein. Nach § 622 Abs. 6 BGB darf einzelvertraglich für den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als für den Arbeitgeber. Eine solche Klausel ist unwirksam — dann gilt wieder die gesetzliche Vier-Wochen-Frist.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 623 BGB der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, SMS oder WhatsApp genügen nicht — die Kündigung ist dann unwirksam, unabhängig von der Frist.

Was passiert, wenn mein Vertrag eine eigene Frist nennt?

Dann wähle im Rechner „Vertragliche Frist“ und trage die Wochen ein. Beachte: Tarifverträge dürfen abweichen, einzelvertraglich sind kürzere Fristen nur in engen Ausnahmefällen zulässig (z. B. Aushilfen unter drei Monaten, Kleinbetriebe bis 20 Arbeitnehmer mit mindestens vier Wochen).

Quellen

  • § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen)
  • Bürgerliches Gesetzbuch – ordentliche Kündigung im Arbeitsverhältnis
  • Praxislogik: Fristende zum 15. oder Monatsende

Erstellt von

Redaktion Taschenrechner Online 24
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Interdisziplinäres Redaktionsteam mit Fachkräften aus Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften

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