Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026
Trennungsunterhalt Rechner
Trennungsunterhalt berechnen: fairer Ausgleich nach Einkommen, Abzügen und Selbstbehalt.
Basierend auf 2 Quellen
Nach einer Trennung stellt sich schnell die Geldfrage: Wie viel Unterhalt steht dem weniger verdienenden Partner zu? Dieser Trennungsunterhalt-Rechner wendet die Methode der Familiengerichte an: Beide Einkommen werden bereinigt, ein Erwerbstätigenbonus abgezogen und die Differenz hälftig geteilt. Dabei berücksichtigt er vorrangigen Kindesunterhalt, Abzüge, Wohnvorteile und den Ehegattenselbstbehalt. So erhältst du eine realistische Schätzung deines monatlichen Trennungsunterhalts – noch vor dem ersten Anwaltstermin.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Nettoeinkommen Zahler, Nettoeinkommen Berechtigter, Einkommensart Zahler, Einkommensart Berechtigter, Abzüge Zahler (Summe), Abzüge Berechtigter (Summe), Vorab gezahlter Kindesunterhalt, Zahl der Kinder, Wohn-/Haushaltsersparnis Zahler, Wohn-/Haushaltsersparnis Berechtigter, Dauer seit der Trennung, Erstes Trennungsjahr (Erwerbsobliegenheit ausblenden), Fiktives Einkommen Berechtigter, Ehegattenselbstbehalt ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Trennungsunterhalt-Rechner
- Nettoeinkommen Zahler und Nettoeinkommen Berechtigter eintragen — jeweils das monatliche Netto.
- Einkommensart Zahler/Berechtigter wählen (Arbeit, Selbstständigkeit, Vermietung, Transfer) — für Erwerbseinkommen gilt der Bonus.
- Abzüge Zahler (Summe) und Abzüge Berechtigter (Summe) eingeben (z. B. berufsbedingte Kosten, Altersvorsorge) sowie vorab gezahlten Kindesunterhalt — der hat Vorrang und mindert das Einkommen des Zahlers zuerst.
- Wohn-/Haushaltsersparnis beider Seiten, Dauer seit der Trennung und den Ehegattenselbstbehalt (Standard 1.600 €) prüfen.
- Der Rechner zeigt bereinigte Einkommen, Einkommen nach Bonus, den Trennungsunterhalt vor Selbstbehalt, den monatlichen Trennungsunterhalt und ob der Selbstbehalt greift.
Durchgerechnetes Beispiel: Ein 45-jähriger Ingenieur aus Nürnberg (netto 3.400 €) trennt sich von seiner Frau (netto 1.600 €). Er zahlt 450 € Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind, seine Abzüge betragen 200 €, ihre 100 €; sie hat 100 € Haushaltsersparnis. Trennung vor 14 Monaten, erstes Trennungsjahr ist abgehakt.
- Bereinigtes Einkommen Zahler: 3.400 − 200 − 450 = 2.750 €
- Bereinigtes Einkommen Berechtigte: 1.600 − 100 + 100 = 1.600 €
- Nach 10 % Erwerbstätigenbonus: 2.475 € bzw. 1.440 €
- Trennungsunterhalt: (2.475 − 1.440) ÷ 2 = 517,50 €
- Selbstbehalt-Check: 2.475 − 1.600 = 875 € ≥ 517,50 € → Selbstbehalt greift nicht
Ergebnis: 517,50 € monatlicher Trennungsunterhalt.
Warum wird nur die halbe Differenz gezahlt?
Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) soll den Lebensstandard der Ehezeit für beide Seiten annähernd erhalten — nicht einen Partner bereichern. Deshalb wird nicht das volle Gefälle ausgeglichen, sondern die Differenz der bereinigten Einkommen hälftig geteilt (Halbteilungsgrundsatz). Vorher zieht der Rechner vom Erwerbseinkommen beider Seiten 10 % Erwerbstätigenbonus ab: Wer arbeitet, hat berufsbedingte Aufwendungen und soll dafür einen Anreiz behalten. Bei Vermietungs- oder Transfereinkommen entfällt der Bonus — dort gibt es keinen vergleichbaren Aufwand.
Wann greift der Selbstbehalt?
Niemand muss sich durch Unterhalt selbst unter das Existenzminimum drücken: Dem Zahler muss der Ehegattenselbstbehalt bleiben — laut Düsseldorfer Tabelle 2026 sind das 1.600 € für Erwerbstätige (1.475 € für Nichterwerbstätige), inklusive 580 € Warmmiete. Reicht das Einkommen nicht für Unterhalt plus Selbstbehalt, wird der Unterhalt gekappt. Beispiel: Zahler netto 2.400 €, Abzüge 200 € → bereinigt 2.200 € → nach Bonus 1.980 €. Rechnerisch wären (1.980 − 630) ÷ 2 = 675 € Unterhalt fällig, aber 1.980 − 1.600 = 380 € sind das Maximum — der Rechner kürzt auf 380 € und meldet „Selbstbehalt greift“.
Formel
Bereinigt Zahler = Netto − Abzüge − Kindesunterhalt (vorrangig) + Ersparnis
Bereinigt Berechtigte = Netto − Abzüge + Ersparnis (+ ggf. fiktives Einkommen)
Nach Bonus = Bereinigt × 0,9 (nur bei Arbeit/Selbstständigkeit)
Trennungsunterhalt = (Nach Bonus Zahler − Nach Bonus Berechtigte) ÷ 2
Begrenzung = min(Trennungsunterhalt, Nach Bonus Zahler − Selbstbehalt)
- Kindesunterhalt vorrangig: Minderjährige Kinder werden zuerst versorgt — erst danach kommt der Ehegattenunterhalt.
- Fiktives Einkommen: Nach dem ersten Trennungsjahr kann dem Berechtigten ein erzielbares Einkommen angerechnet werden (Erwerbsobliegenheit) — im ersten Jahr blendet der Rechner das bewusst aus.
- Wohn-/Haushaltsersparnis: Geldwerte Vorteile (z. B. mietfreies Wohnen) werden dem Einkommen hinzugerechnet.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil der Trennungsunterhalt zu den emotionalsten Geldfragen überhaupt gehört — und gleichzeitig zu den am häufigsten falsch geschätzten. „Die Hälfte vom Gehaltsunterschied“ ist als Faustformel fast richtig, aber erst mit Bonus, Vorrang des Kindesunterhalts und Selbstbehalt wird daraus eine Zahl, die vor Gericht Bestand hätte. Wir wollten ein Werkzeug, das diese ganze Kette in einem Durchgang rechnet — ehrlich, nachvollziehbar und ohne dass man dafür Jura studiert haben muss.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Trennungsunterhalt bekomme ich bei 3.400 € zu 1.600 € Netto? (Beispiel)
Bereinigt: 2.750 € zu 1.600 € (nach Abzügen, Kindesunterhalt und Ersparnis). Nach 10 % Bonus: 2.475 € zu 1.440 €. Differenz hälftig: 517,50 € monatlich. Im Rechner: Einkommen, 200/100 € Abzüge, 450 € Kindesunterhalt und 100 € Ersparnis eintragen — Ergebnis: 517,50 €.
Was ist der Erwerbstätigenbonus beim Trennungsunterhalt?
Ein Abschlag von 10 % auf das bereinigte Erwerbseinkommen, bevor die Differenz geteilt wird. Er honoriert berufsbedingte Aufwendungen und den Arbeitsanreiz. Bei Vermietungs- oder Transfereinkommen gibt es ihn nicht — dort wählst du die passende Einkommensart.
Warum wird der Kindesunterhalt zuerst abgezogen?
Weil minderjährige Kinder im Unterhaltsrecht Vorrang haben (§ 1609 BGB): Erst wird der Kindesunterhalt vom Einkommen des Zahlers abgezogen, dann wird aus dem Rest der Ehegattenunterhalt berechnet. Der Rechner bildet das über das Feld „Vorab gezahlter Kindesunterhalt\“ ab.
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Trennungsunterhalt 2026?
Laut Düsseldorfer Tabelle 2026: 1.600 € für erwerbstätige Unterhaltspflichtige, 1.475 € für nicht erwerbstätige — jeweils inklusive Warmmiete bis 580 €. Der Rechner nutzt 1.600 € als Standard, du kannst den Wert im Feld „Ehegattenselbstbehalt\“ anpassen.
Muss ich nach der Trennung wieder arbeiten gehen?
Im ersten Trennungsjahr grundsätzlich nein — deshalb blendet der Rechner die Erwerbsobliegenheit in dieser Phase aus. Danach kann dir ein fiktives erzielbares Einkommen angerechnet werden; trage es im Feld „Fiktives Einkommen Berechtigter\“ ein, sobald die Trennung länger als 12 Monate zurückliegt.
Was ist die Wohn-/Haushaltsersparnis?
Geldwerte Vorteile, die das verfügbare Einkommen erhöhen — etwa mietfreies Wohnen bei den Eltern oder ein neuer Partner, der die Haushaltskosten teilt. Der Rechner addiert sie zum bereinigten Einkommen hinzu, weil sie die Leistungsfähigkeit steigern.
Gilt das Ergebnis auch für den nachehelichen Unterhalt nach Scheidung?
Nur als grobe Orientierung. Nach der Scheidung gelten eigene Regeln (§§ 1569 ff. BGB): Der Unterhalt hängt dann von Bedürftigkeit, ehebedingten Nachteilen und Befristung ab. Der Rechner bildet die Trennungsphase nach § 1361 BGB ab — für die Scheidungsfolgen brauchst du anwaltlichen Rat.
Quellen
- OLG-Leitlinien 2026: Ehegattenselbstbehalt und Erwerbstätigenbonus
- Familienrechtliche Praxis: Trennungsunterhalt und Halbteilungsgrundsatz
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